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Wir sind im Alltag oft unterwegs.
Wir fahren zum Beispiel zur Arbeit.
Oder wir unternehmen etwas in der Freizeit.
Alle Menschen sollen selbständig unterwegs sein können.
Deshalb muss der öffentliche Verkehr barriere·frei sein.
Zusätzlich braucht es Fahrdienste für Menschen mit Behinderung.

Menschen mit und ohne Behinderung haben die gleichen Rechte.
Ein solches Recht ist der Zugang zum öffentlichen Verkehr.
Menschen mit Behinderung sollen selbständig
mit dem Bus oder dem Zug fahren können.
Es gibt deshalb Gesetze.
Die Gesetze verlangen:
Bahnhöfe und Haltestellen müssen behinderten·gerecht sein.

Den öffentlichen Verkehr selbständig nutzen

An vielen Orten im Kanton St.Gallen gibt es bereits weniger Barrieren.

Klicken Sie auf einen von diesen Links.
Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.

Fahrdienste für Menschen mit Behinderung

Manche Menschen mit Behinderung können nicht mit dem Bus
oder dem Zug fahren.
Und nicht überall kann man einen Bahnhof
oder eine Halte·stelle barriere·frei machen.
Deshalb braucht es auch Fahrdienste für Menschen mit Behinderung.

Im Kanton St.Gallen gibt es in den Regionen spezielle Fahrdienste.
Menschen mit Behinderung können die Fahrdienste nutzen.
Sie bezahlen etwas für jede Fahrt.
Der Kanton St.Gallen unterstützt die Fahrdienste mit Geld.

Die Fahrdienste sind meistens so organisiert wie ein Verein.
Vor allem Freiwillige arbeiten bei den Fahrdiensten.
Die verschiedenen Fahrdienste in den Regionen gehören alle
zum Verein Behinderten·fahrdienste St.Gallen.

Wollen Sie mehr wissen
über den Verein Behinderten·fahrdienste St.Gallen?
Dann klicken Sie auf diesen Link.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Es gibt auch eine Broschüre über die Behinderten·fahrdienste St.Gallen.
In der Broschüre stehen die Adressen und Telefon·nummern
von vielen Fahrdiensten.
Und es gibt Informationen zu den Preisen.
Sie finden die Broschüre unter diesem Link.
Die Broschüre ist nicht in Leichter Sprache.