Menschen mit Behinderung sollen die Arbeits·form
frei wählen können.
Sie sollen auch im ersten Arbeits·markt arbeiten können.
Aber der Wechsel in den ersten Arbeits·markt ist
für Menschen mit Behinderung oft schwierig.
Organisationen und Fach·personen im Kanton St.Gallen
wollen das ändern.
Sie setzen sich zum Beispiel ein für barriere·freie Arbeits·plätze.
Oder sie unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderung bei der Stellensuche.
Und beim Arbeiten im ersten Arbeits·markt.
Der Kanton St.Gallen will als Arbeit·geber selber ein Vorbild sein.
Er will deshalb zum Beispiel Arbeits·stellen schaffen
für Menschen mit Behinderung.
So will der Kanton zeigen,
was möglich ist.
Damit andere gleich handeln wie der Kanton.
Klicken Sie auf einen von diesen Links.
Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.
Die IV unterstützt Menschen mit Behinderung.
IV ist die Abkürzung für: Invaliden·versicherung.
Die IV bietet Angebote für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel Angebote für das Arbeiten im ersten Arbeits·markt.
Das Ziel von diesen Angeboten ist:
- Menschen arbeiten auch mit einer Behinderung
weiterhin im ersten Arbeits·markt.
Ein Beispiel:
Eine Person hatte einen Unfall.
Wegen dem Unfall sitzt die Person jetzt im Rollstuhl.
Die Person ist nach dem Unfall weiter am gleichen Arbeits·platz.
- Menschen mit einer Behinderung arbeiten wieder
im ersten Arbeits·markt.
Ein Beispiel:
Eine Person hat eine psychische Krankheit.
Die Person kann wegen der Krankheit zuerst nicht mehr arbeiten.
Später geht es der Person besser.
Dann kann die Person wieder arbeiten gehen.
- Menschen mit Behinderung wechseln neu
in den ersten Arbeits·markt.
Ein Beispiel:
Eine Person hat in einer Werk·stätte eine Ausbildung gemacht.
Nach der Ausbildung findet die Person eine Arbeits·stelle
im ersten Arbeits·markt.
Mehr Informationen über die IV und die Angebote
finden Sie unter diesem Link.
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Viel mehr Menschen mit Behinderung sollen im ersten Arbeits·markt
arbeiten können.
Wie kann man das erreichen?
Es gibt eine besondere Art der Unterstützung.
Diese Unterstützung heisst: Supported Employment.
Das ist Englisch und bedeutet: unterstützte Beschäftigung.
Verschiedene Organisationen arbeiten mit dieser Art von Unterstützung.
Die Organisationen begleiten Menschen mit Behinderung
bei der Suche nach einer Arbeits·stelle im ersten Arbeits·markt.
Und sie begleiten Menschen mit Behinderung beim Einarbeiten.
Die Stiftung Profil fördert die Integration von Menschen mit Behinderung
im Berufs·leben.
Mehr Informationen über die Stiftung Profil finden Sie unter diesem Link.
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Der Kanton St.Gallen hat als Arbeit·geber eine grosse Verantwortung.
Der Kanton St.Gallen will als Arbeit·geber ein Vorbild sein
für andere Firmen.
Damit andere Firmen gleich handeln wie der Kanton.
Deshalb will der Kanton St.Gallen Arbeits·plätze anbieten
für Menschen mit Behinderung.
Kann ein Mitarbeiter wegen einer Krankheit nicht mehr voll arbeiten?
Dann soll der Mitarbeiter trotzdem weiter beim Kanton arbeiten können.
Dazu gibt es beim Kanton ein Konzept für die Beratung und Begleitung.
Damit der Kanton als Arbeit·geber und die betroffene Person
eine gute Arbeits·lösung finden.
Mehr Informationen zu dieser Beratung und Begleitung finden Sie unter diesem Link.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Sozial·programm
Das Personal·amt vom Kanton St.Gallen
hat ein Sozial·programm gemacht.
Im Programm steht,
welche Unterstützung und Begleitung es gibt
für Menschen mit Behinderung als Mitarbeiter.
Und was es braucht,
damit Menschen mit Behinderung beim Kanton arbeiten können.
Sie finden das Sozial·programm unter diesem Link.
Das Sozial·programm ist nicht in Leichter Sprache.
Noch offene Fragen?
Spisergasse 41
9001 St.Gallen