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Die Regierung vom Kanton St.Gallen will
die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter stärken.
Deshalb will die Regierung das Behinderten·gesetz anpassen.

Die Regierung hat das Gesetz überarbeitet.
Jetzt kann jede Person sagen, wie sie es findet.
Das heiss Vernehmlassung.
Es gibt einen Text in Leichter Sprache.


Wenn Sie den Text gelesen haben und etwas dazu sagen wollen:
Schicken Sie uns ein Mail an info.diafso@sg.ch oder
schicken Sie uns ein Video oder eine Sprachnachricht
über Whats-App auf 079 105 56 84.

Möchten Sie Unterstützung mit dem Text?
Möchten Sie den Text in einer Gruppe bearbeiten?
Melden Sie sich bei der Behindertenkonferenz SG AR AI.
In Arbeitsgruppen wird der Text diskutiert, Fragen werden besprochen
und gemeinsam Antworten geschrieben.

Sie können sich bis Montag, 18.11.2024 für die Arbeitsgruppe anmelden.
Sie erreichen die Behindertenkonferenz per Telefon auf 071 898 03 30
oder E-Mail unter info@bksga.ch.

Was ist eine Vernehmlassung?
Schauen Sie sich das Video an:

Die Regierung sagt:

Mit dem neuen Gesetz wollen wir
2 von unseren wichtigsten Zielen erreichen.

Diese Ziele sind:

  • Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
  • Der Kanton St.Gallen will ein moderner Kanton sein
    mit guten Regeln.

Für das neue Gesetz besonders wichtig
sind diese 3 Punkte:

  1. Ein neues Bezahl-Modell für Wohn·angebote
  2. Gleiche Rechte für alle
  3. Betreuung ausserhalb von der Familie
    für kleine Kinder mit Behinderung

Es ist schwierig,
ein Gesetz zu überarbeiten.
Deshalb braucht es Zeit,
bis das neue Behinderten·gesetz fertig ist.
Und es braucht alle dafür.
Deshalb fragt der Kanton jetzt schon viele,
was sie vom Gesetz halten.
Hier finden Sie mehr Infos dazu: