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Die Regierung vom Kanton St.Gallen will
die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter stärken.
Deshalb will die Regierung das Behinderten·gesetz anpassen.

Die Regierung sagt:

Mit dem neuen Gesetz wollen wir
2 von unseren wichtigsten Zielen erreichen.

Diese Ziele sind:

  • Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
  • Der Kanton St.Gallen will ein moderner Kanton sein
    mit guten Regeln.

Für das neue Gesetz besonders wichtig
sind diese 3 Punkte:

  1. Ein neues Bezahl-Modell für Wohn·angebote
  2. Gleiche Rechte für alle
  3. Betreuung ausserhalb von der Familie
    für kleine Kinder mit Behinderung

Es ist schwierig,
ein Gesetz zu überarbeiten.
Deshalb braucht es Zeit,
bis das neue Behinderten·gesetz fertig ist.
Und es braucht alle dafür.
Deshalb fragt der Kanton jetzt schon viele,
was sie vom Gesetz halten.
Hier finden Sie mehr Infos dazu:

Mitte 2024 können alle etwas zum Gesetz sagen.
Das heisst Vernehmlassung.

Es gibt ein Projekt.
Das Projekt probiert bereits aus, wie alles geht.
Das heisst Pilotprojekt.
Man kann mitmachen,
wenn man alleine wohnen will.
Es können aber nur ein paar Leute mitmachen.
Möchten Sie mehr darüber wissen?
Dann melden Sie sich bei Marcel Brunner
von der Abteilung Behinderung.
E-Mail: marcel.brunner@sg.ch 

Hier finden Sie mehr Infos zum Pilotprojekt: