Die Einrichtungen für Kinder und Jugendliche brauchen
eine Bewilligung.
Das Amt für Soziales ist zuständig für die Bewilligung.
2 Gesetze regeln die Bewilligung:
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern
Die Abkürzung ist: PAVO.
Die PAVO gilt in der ganzen Schweiz.
Hier finden Sie die PAVO:
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern - Verordnung über Kinder- und Jugendheime
Die Abkürzung dafür ist: KJV.
Die KJV gilt im Kanton St.Gallen.
Hier finden Sie die KJV:
kantonale Verordnung über Kinder- und Jugendheime
Die Einrichtungen bekommen Geld für die Betreuung.
Dazu sagen wir: Tages·taxen.
Der Kanton St.Gallen bezahlt einen Teil von den Tages·taxen.
Noch offene Fragen?
Abteilung Kinder- und Jugend
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen