Schulärztliche Untersuchungen gewährleisten das körperliche und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen in der obligatorischen Schulzeit. Sie sind wichtige Voraussetzungen für gute schulische Leistungen.
Die Untersuchung
Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist wichtig! Regelmässige Untersuchungen werden empfohlen, um möglichst frühzeitig eventuelle Auffälligkeiten entdecken und behandeln zu können, welche der schulischen Entwicklung entgegenstehen.
Während der Volksschulzeit sind drei schulärztliche Untersuchungen vorgesehenen (Schuleintritt, 5. Primarklasse, Schulaustritt). Die Schulärztinnen und Schulärzte klären die Eltern dabei auch über den eidg. Impfplan und die fälligen oder nachzuholenden Impfungen auf. Sie impfen die Kinder aber nur mit Zustimmung der Eltern.
Die schulärztlichen Untersuchungen sind kostenlos. Die Untersuchungen können auch bei einer Privatärztin bzw. einem Privatarzt durchgeführt werden. Diese Kosten übernehmen dann aber die Eltern.
Im Kindergarten
- Messen von Länge und Gewicht
- Abhören der Herztöne
- Messen von Puls und Blutdruck
- Kontrolle von Augen und Gehör
- Überprüfung des Impfausweises
Im 5. Schuljahr
- Messen von Länge und Gewicht
- Abhören der Herztöne
- Messen von Puls und Blutdruck
- Beurteilung des Bewegungsapparates
- Überprüfung des Impfausweises
Im 8. / 9. Schuljahr
- Individuelle Beratung in Fragen der Gesundheit und Pubertät
- Früherkennung von Risikogruppen
- Überprüfung des Impfausweises
Gesundheitsgesetz (GesG, sGS 311.1, Art. 16)
Verordnung über den Schulärztlichen Dienst (VSäD, sGS 211.21)
Die Präventivmedizinerin oder der Präventivmediziner sorgt für die Koordination des Schularztdienstes im Kanton (VSäD, sGS 211.21, Art. 4). Sie oder er berät, koordiniert und dokumentiert den Schulärztlichen Dienst zusammen mit dem Sekretariat in den folgenden Bereichen:
Fachliche Beratung
- Schulbehörden
- Schulärztinnen und Schulärzte
Koordination und Dokumentation
- Führung Verzeichnis der Schulärztinnen und Schulärzte in den Schulgemeinden
- Versand von Informationen und Unterlagen für den Schularztdienst
Die Schulgemeinden sind für die Organisation und Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen verantwortlich. Die Schulgemeinden wählen die Schulärztin oder den Schularzt und übernehmen die Kosten der Untersuchung.
Die Schulärztin oder der Schularzt werden von den Schulgemeinden gewählt. Die Schulärztin oder der Schularzt ist in der Regel eine Hausärztin bzw. ein Hausarzt oder eine Pädiaterin bzw. ein Pädiater aus der Region.
Unterlagen
Informationen und Unterlagen zu den schulärztlichen Untersuchungen können mit dem «Bestellschein für Unterlagen Schulärztlicher Dienst» beim Sekretariat angefordert werden:
Sekretariat für den kantonalen Schulärztlichen Dienst
Tel: +41 58 229 43 82
info.gesundheitsvorsorge@sg.ch
Folgende Dokumente stehen auch online zur Verfügung:
- Anwendungshandbuch SV Schulverwaltung
- Persönliche Impfkontrolle
- Impfpreise Schularztdienst 2024
- Berechnung Impfungen Schularztdienst 2024
- Elternbrief Impfungen
- Impfungen für Kinder und Jugendliche
- Elternbrief Impfung gegen Masern
- Elternbrief Hepatitis B
- Broschüre Hepatitis B "Ursache, Folgen, Vorbeugung"
HPV - Formulare
HPV Infomaterial für Ärztinnen & Ärzte
Noch offene Fragen?
Amt für Gesundheitsvorsorge
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen