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Das Bundesgesetz und die kantonalen Gesetzgebungen schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft werden dürfen. Am Verkaufspunkt muss ein gut sichtbares Schild angebracht werden, das auf dieses Verbot hinweist.

Wirksame Jugendschutzmassnahmen

 

Die negativen Auswirkungen von Suchtmittelkonsum sind bei Kindern und Jugendlichen, die sich noch in der Entwicklung befinden, besonders gross. Es zeigt sich auch, dass ein problematischer Konsum von Suchtmitteln im Jugendalter das Risiko einer späteren Abhängigkeit deutlich erhöht. Massnahmen zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol und Tabakwaren für Kinder und Jugendliche bringen einen klaren Nutzen. Dazu gilt es, die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen konsequent umzusetzen.

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