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Kantonales HPV-Impfprogramm - Teilnahmebedingungen für Ärztinnen und Ärzte

Gültig ab dem 1. Juli 2016

Die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Alter von 11 bis 14 Jahren oder junge Frauen und junge Männer im Alter von 15 bis 26 Jahren (bis zum 27. Geburtstag) wird durch die Obligatorische Krankenpflege- Versicherung (OKP) nur übernommen, wenn sie im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms stattfindet. Das St.Galler HPV-Impfprogramm wird durch Schulärztinnen und Schulärzte sowie alle Ärztinnen und Ärzte bzw. Kliniken durchgeführt, die sich als Teilnehmende aktiv in das HPV-Programm einschreiben. Die Einschreibung erfolgt elektronisch über die Webseite des Gesundheitsdepartements www.gesundheit.sg.ch / «HPV-Programm» / Anmeldung niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Schulärztinnen und Schulärzte können sich ebenfalls ins Programm einschreiben, sofern sie beabsichtigen, auch ausserhalb des Schulärztlichen Dienstes die HPV-Impfung anzubieten.

Impfstoff-Bestell- und Lieferkonditionen

Für die HPV-Impfung steht der Impfstoff Gardasil9® von MSD Merck & Dohme AG zur Verfügung. Preis und Lieferkonditionen sind durch Verträge zwischen der GDK bzw. dem Kanton St.Gallen und den Herstellern geregelt. Diese sehen folgende Konditionen vor:

a) Der Impfstoff kann jeweils mit den speziell für das kantonale HPV-Impfprogramm vorgesehene Bestellformular von Ärztinnen und Ärzten direkt bei MSD (Gardasil9®) bestellt werden.

b) Der Hersteller liefert nur an die im kantonalen Impfprogramm eingeschriebenen Ärztinnen und Ärzte. Schulärztinnen und Schulärzte sind automatisch eingeschrieben.

c) Der Impfstoff wird per Express gekühlt direkt an die Ärztinnen und Ärzte verschickt. Die Lieferung von mindestens zwei Dosen ist kostenlos. Portokosten unter der Mindestbestellmenge werden den Ärztinnen und Ärzten in Rechnung gestellt. Das Amt für Gesundheitsvorsorge erhält monatlich eine Aufstellung der ärztlichen Bestellungen.

Zielgruppe für HPV-Impfung / Impfberechtigung

Berechtigt zu Lasten der Grundversicherung im Rahmen des St.Galler HPV-Impfprogramms geimpft zu werden sind:

- Mädchen/Frauen und Knaben/Männer im Alter von 11 bis 26 Jahren (bis zum 27. Geburtstag)

Massgebend für die Vergütung der HPV-Impfung durch die Grundversicherung ist, dass die 1. Impfdosis vor dem 27. Geburtstag und dass alle drei Impfungen im Rahmen des vom Kanton erlassenen Impfprogramms stattfinden.

Entschädigung für die med.-technische Leistung für Gardasil9®. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Schulärztinnen und Schulärzte werden für die Durchführung der HPV-Impfung gleich entschädigt. Für die Leistung der Ärztinnen und Ärzte, der medizinischen Fachpersonen, für das benötigte Material sowie die Beratung und Aufklärung der Mädchen und jungen Frauen bzw. deren gesetzlichen Vertreter erhalten die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte eine Pauschale von CHF. 23.00 pro applizierte Dosis.

Dokumentation und Abrechnung

Hinsichtlich Dokumentation und Abrechnung der durchgeführten HPV-Impfungen sind die Leistungsdokumentation und das Abrechnungsprozedere zu berücksichtigen. Die Krankenversicherer verlangen eine Leistungsdokumentation der durchgeführten Impfungen, welche eine allfällige individuelle Überprüfung ermöglicht. Die Krankenversicherer verlangen deshalb, von allen durchgeführten Impfungen folgende Daten zu sammeln:

• Name, Vorname
• Geburtsdatum
• Wohnsitz
• Datum der Impfung
• Datum der ersten, zweiten und dritten Dosis

Diese persönlichen Daten bleiben bei der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt.

Abrechnung der durchgeführten Impfungen mit den kantonalen Stellen

Die Rechnungsstellung durch die Schulärztinnen und Schulärzte sowie ausserhalb des Schulärztlichen Dienstes durchgeführten Impfungen erfolgt bis spätestens Ende Kalenderjahr (bis zum 31.12) unter Angaben der Anzahl Impfungen und der Altersangabe 11-14jährig, 15-19jährig und 20- 25jährig und der Geschlechtsangabe m/w. Bitte benutzen Sie das zur Verfügung gestellte Abrechnungsformular. Das Gesundheitsdepartement vergütet den Aufwand für die Durchführung der HPV-Impfung mit CHF. 23.00 pro Dosis (med.-techn. Leistung). Ärztinnen und Ärzte, die sowohl im Schulärztlichen Dienst wie auch in der Privatpraxis impfen, können beide Formulare an das Gesundheitsdepartement senden.

Impfstoffkosten

Den Impfstoff beziehen die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte kostenlos. Der Hersteller stellt Rechnung für den Impfstoff an das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen. Stimmt die Zahl der bezogenen Impfdosen mit der Zahl der durchgeführten Impfungen nicht überein, so können die Kosten der nicht bestimmungsgemäss eingesetzten Impfstoffe zu Lasten des Arztes der Ärztin mit verrechnet werden.

Information der Zielgruppen und der Öffentlichkeit

Das Informationsmaterial Info-Flyer Kanton St.Gallen und BAG und ein Informationsschreiben (Elternbrief) kann über das Gesundheitsdepartement bezogen werden. Im Schulärztlichen Dienst wird routinemässig bei den Eltern oder der gesetzlichen Vertretung der Schülerinnen und Schüler die schriftliche Einwilligung zur Impfung eingeholt.

Die Vorlage einer entsprechenden Excelliste kann auf der Website des Gesundheitsdepartements (www. Gesundheit.sg.ch / HPV-Programm) heruntergeladen werden.

Mit dem Einschreiben ins HPV-Impfprogramm des Kantons St.Gallen akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen hinsichtlich:

Impfstoff-Bestell- und Lieferkonditionen, Impfberechtigung, Entschädigung für die medizinisch-technische Leistung, Dokumentation und Abrechnung der vorgenommen Impfungen, Information und Aufklärung.

Noch offene Fragen?

Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsvorsorge

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen