Humane Papillomaviren (HPV) sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen. Eine Impfung schützt wirksam und sicher vor Infektionen mit HPV - und damit vor den meisten durch HPV ausgelösten Krankheiten. Im Rahmen des HPV-Impfprogramms können sich alle Jugendlichen und junge Erwachsene bis zum 27. Geburtstag gegen HPV impfen lassen.
Humane Papillomaviren (HPV)
Weiterführende Informationen für Fachpersonen
Humane Papillomaviren (HPV) sind weit verbreitet und hoch ansteckend. Die Viren werden beim Geschlechtsverkehr oder durch Genitalkontakt von Mensch zu Mensch übertragen, auch wenn dabei ein Kondom benutzt wird. Humane Papillomaviren können bei Frauen zu Krebs am Gebärmutterhals und in der Scheide führen. Bei beiden Geschlechtern kann HPV Krebs am After oder im Rachenbereich auslösen. Einzelne HPV-Typen können sichtbare oder versteckte Genitalwarzen hervorrufen.
Weitere Informationen zu HPV sind auf der Website des Bundesamts für Gesundheit zu finden.
HPV - Impfung
Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz vor einer Infektion durch die wichtigsten HPV-Virentypen - und damit auch einen Schutz vor möglichen Folgeerkrankungen. Alle Jugendlichen können sich gegen HPV impfen lassen. Eine Impfung ist vor dem ersten sexuellen Kontakt empfohlen. Die Impfung schützt nur, wenn noch keine Infektion stattgefunden hat. Bis zum Alter von 14 Jahren braucht es dazu zwei Impfungen. Wird die Impfung nach dem 15. Geburtstag begonnen, sind drei Impfungen nötig.
Die HPV-Impfung wird in der Schweiz für Personen zwischen 11 und 26 Jahren empfohlen. Im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms ist die Impfung für diese Personengruppe kostenlos. Impfwillige, die keinen Zugang zu einem Schulärztlichen Dienst haben, können sich an Ärztinnen und Ärzte wenden, die am HPV-Impfprogramm teilnehmen.
Impfwillige, die keinen Zugang zu einem Schulärztlichen Dienst haben, können sich an Ärztinnen und Ärzte wenden, die am HPV-Impfprogramm teilnehmen.
Weitere Informationen
Der impfenden Ärztinnen und Ärzte / Schulärztinnen und Schulärzte informieren und beraten die Eltern oder die gesetzliche Vertretung der Kinder und Jugendlichen über die Impfung. Dabei wird auch die schriftliche Einwilligung zur Impfung abgeholt. Ohne diese wird nicht geimpft.
Die folgenden Unterlagen geben zusätzliche Informationen zu diesem Thema:
Gedrucktes Informationsmaterial (Info-Flyer Kanton St.Gallen / Flyer BAG) und ein Informationsschreiben (Elternbrief) können über das Gesundheitsdepartement unter gesundheitsvorsorge@sg.ch bezogen werden.
Zudem beantwortet Dr. med. Anita Niederer-Loher, Fachärztin für Infektiologie sowie für Kinder- und Jugendmedizin, auf www.sg-impft.ch/hpv in kurzen Videoclips die häufigsten Fragen zum Thema HPV. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch beim Gesundheitsdepartement unter der Nummer +41 58 229 43 82.
Informationen für Fachpersonen
Das kantonale HPV-Impfprogramm wird durch Schulärztinnen und Schulärzte sowie alle Ärztinnen und Ärzte bzw. Kliniken durchgeführt, die sich als Teilnehmende registrieren.
Mit der Registrierung im HPV-Impfprogramm des Kantons St.Gallen werden die Bedingungen hinsichtlich Bestell- und Lieferkonditionen Impfstoff, Impfberechtigung, Impfstoffkosten, Entschädigung, Dokumentation, Abrechnung sowie Information und Aufklärung Zielgruppen akzeptiert.
Schulärztinnen und Schulärzte sind automatisch registriert. Schulärztinnen und Schulärzte, die auch in der privaten Arztpraxis HPV impfen möchten, müssen sich aber nochmals einschreiben.
Für die HPV-Impfung steht der Impfstoffe Gardasil® von Merck, Sharp & Dohm (MSD) zur Verfügung. Die Abgabe an die Ärztinnen und Ärzte kann wie folgt erfolgen:
- Der Impfstoff kann jeweils mit den speziell für das kantonale HPV-Impfprogramm vorgesehenen Bestellformularen direkt bei MSD Merck Sharp & Dohm (Gardasil®) bestellt werden.
- Die Herstellerin liefert nur an die im kantonalen HPV-Impfprogramm eingeschriebenen Ärztinnen und Ärzte.
- Der Impfstoff wird gekühlt und per Expresspost direkt verschickt. Die Mindestbestellmenge beträgt jeweils zwei Dosen. Bei Unterschreitung der Mindestbestellmenge werden die Portokosten weiterverrechnet.
Der Impfstoff ist für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte kostenlos.
Preise und Lieferkonditionen der Impfstoffe sind durch Verträge zwischen dem Gesundheitsdepartement und den Herstellern geregelt. Die Hersteller rechnen direkt mit dem Gesundheitsdepartement ab.
Das kantonale Amt für Gesundheitsvorsorge erhält monatlich eine Aufstellung der ärztlichen Bestellungen. Stimmt die Zahl der bezogenen Impfdosen mit der Zahl der durchgeführten Impfungen nicht überein, können die Kosten der nicht bestimmungsgemäss eingesetzten Impfstoffe der Ärztin oder dem Arzt weiterverrechnet werden.
Private Ärztinnen und Ärzte sowie Schulärztinnen und Schulärzte im Kanton St.Gallen werden für die Durchführung der HPV-Impfung gleich entschädigt. Für die Leistung, das Material, die Beratung und die Aufklärung vergütet das Gesundheitsdepartement eine Pauschale von insgesamt 23 Franken pro applizierter Impfdosis.
Die HPV-Impfung wird durch die Grundversicherung (Krankenkasse) übernommen; dies aber nur, wenn sie im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms stattfindet.
Massgebend für die Übernahme der HPV-Impfung durch die Grundversicherung:
- Erste Impfdosis muss vor dem 27. Geburtstag stattfinden.
- Alle drei Impfungen müssen im Rahmen des kantonalen Impfprogramms durchgeführt werden.
Die Krankenversicherer verlangen eine Leistungsdokumentation der durchgeführten Impfungen, die eine allfällige individuelle Überprüfung ermöglicht. Alle durchgeführten Impfungen sind daher mit folgenden Daten zu dokumentieren:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnsitz
- Datum der Impfung
- Datum der ersten, zweiten und dritten Impfdosis
Der Datenschutz ist gewährleistet; die Daten verbleiben bei der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt.
Private Ärztinnen und Ärzte sowie Schulärztinnen und Schulärzte im Kanton St.Gallen werden für die Durchführung der HPV-Impfung gleich entschädigt. Für die Leistung, das Material, die Beratung und die Aufklärung vergütet das Gesundheitsdepartement eine Pauschale von insgesamt 23 Franken pro applizierter Impfdosis.
Die Abrechnung der durchgeführten Impfungen erfolgt direkt durch die Ärztin oder den Arzt, und zwar mit dem zur Verfügung gestellten Abrechnungsformular. Mindestens einmal jährlich, jedoch spätestens bis am 31.12. des Jahres muss abgerechnet werden. Folgende Angaben sind dafür zwingend und müssen auf dem Formular ausgefüllt werden:
- Rechnungsnummer
- Angaben zur Ärztin/Arzt
- Anzahl Impfungen
- Bankverbindung (bitte Einzahlungsschein der Abrechnung oder Bankverbindung (IBAN) beilegen)
- Anzahl verabreichte Impfungen
- Anzahl Impfdosen (Gardasil9) noch an Lager
- Rechnungsdatum
Noch offene Fragen?
Amt für Gesundheitsvorsorge
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen