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Humane Papillomaviren (HPV) sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen. Eine Impfung schützt wirksam und sicher vor Infektionen mit HPV - und damit vor den meisten durch HPV ausgelösten Krankheiten. Im Rahmen des HPV-Impfprogramms können sich alle Jugendlichen und junge Erwachsene bis zum 27. Geburtstag gegen HPV impfen lassen.

Humane Papillomaviren (HPV)

Weiterführende Informationen für Fachpersonen

Humane Papillomaviren (HPV) sind weit verbreitet und hoch ansteckend. Die Viren werden beim Geschlechtsverkehr oder durch Genitalkontakt von Mensch zu Mensch übertragen, auch wenn dabei ein Kondom benutzt wird. Humane Papillomaviren können bei Frauen zu Krebs am Gebärmutterhals und in der Scheide führen. Bei beiden Geschlechtern kann HPV Krebs am After oder im Rachenbereich auslösen. Einzelne HPV-Typen können sichtbare oder versteckte Genitalwarzen hervorrufen.

Weitere Informationen zu HPV sind auf der Website des Bundesamts für Gesundheit zu finden.

HPV - Impfung

 

Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz vor einer Infektion durch die wichtigsten HPV-Virentypen - und damit auch einen Schutz vor möglichen Folgeerkrankungen. Alle Jugendlichen können sich gegen HPV impfen lassen. Eine Impfung ist vor dem ersten sexuellen Kontakt empfohlen. Die Impfung schützt nur, wenn noch keine Infektion stattgefunden hat. Bis zum Alter von 14 Jahren braucht es dazu zwei Impfungen. Wird die Impfung nach dem 15. Geburtstag begonnen, sind drei Impfungen nötig.

Die HPV-Impfung wird in der Schweiz  für Personen zwischen 11 und 26 Jahren empfohlen. Im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms ist die Impfung für diese Personengruppe kostenlos. Impfwillige, die keinen Zugang zu einem Schulärztlichen Dienst haben, können sich an Ärztinnen und Ärzte wenden, die am HPV-Impfprogramm teilnehmen.

Impfwillige, die keinen Zugang zu einem Schulärztlichen Dienst haben, können sich an Ärztinnen und Ärzte wenden, die am HPV-Impfprogramm teilnehmen.

Weitere Informationen
Der impfenden Ärztinnen und Ärzte / Schulärztinnen und Schulärzte informieren und beraten die Eltern oder die gesetzliche Vertretung der Kinder und Jugendlichen über die Impfung. Dabei wird auch die schriftliche Einwilligung zur Impfung abgeholt. Ohne diese wird nicht geimpft.

Die folgenden Unterlagen geben zusätzliche Informationen zu diesem Thema:

Gedrucktes Informationsmaterial (Info-Flyer Kanton St.Gallen / Flyer BAG) und ein Informationsschreiben (Elternbrief) können über das Gesundheitsdepartement unter gesundheitsvorsorge@sg.ch bezogen werden.

Zudem beantwortet Dr. med. Anita Niederer-Loher, Fachärztin für Infektiologie sowie für Kinder- und Jugendmedizin, auf www.sg-impft.ch/hpv in kurzen Videoclips die häufigsten Fragen zum Thema HPV. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch telefonisch beim Gesundheitsdepartement unter der Nummer +41 58 229 43 82.

 

Informationen für Fachpersonen

Das kantonale HPV-Impfprogramm wird durch Schulärztinnen und Schulärzte sowie alle Ärztinnen und Ärzte bzw. Kliniken durchgeführt, die sich als Teilnehmende registrieren.

Mit der Registrierung im HPV-Impfprogramm des Kantons St.Gallen werden die Bedingungen hinsichtlich Bestell- und Lieferkonditionen Impfstoff, Impfberechtigung, Impfstoffkosten, Entschädigung, Dokumentation, Abrechnung sowie Information und Aufklärung Zielgruppen akzeptiert.

Schulärztinnen und Schulärzte sind automatisch registriert. Schulärztinnen und Schulärzte, die auch in der privaten Arztpraxis HPV impfen möchten, müssen sich aber nochmals einschreiben.

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Noch offene Fragen?

Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsvorsorge

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen