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Mit der Aufnahme eines Pflegeheimes in die kantonale Pflegeheimliste erhält dieses die Zulassung, Pflegeleistungen zu Lasten der Krankenversicherung sowie der öffentlichen Hand zu erbringen.

Pflegeheimliste

Die Kantone haben gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Art. 39) zur Gewährleistung der stationären Pflege und Betreuung von älteren Menschen eine Planung zu erstellen und eine Pflegeheimliste zu führen. Anträge zur Aufnahme in die Pflegeheimliste werden durch das Gesundheitsdepartement, Dienst für Pflege und Entwicklung geprüft. Anpassungen der Pflegeheimliste werden von der Regierung erlassen.

Verfahren zur Aufnahme in die Pflegeheimliste

Die Aufnahme der Plätze eines Pflegeheims in die kantonale Pflegeheimliste ist in einem ersten Schritt an einen Bedarfsnachweis und in einem zweiten Schritt an die Erfüllung von qualitativen Anforderungen geknüpft. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie im Dokument «Grundlagen für Aufnahme in die Pflegeheimliste».

Pflegeheime auf der kantonalen Pflegeheimliste

Die kantonale Pflegeheimliste finden ist unter folgendem Link zu finden: sGS 381.181

Das folgende Verzeichnis der Pflegeheime führt zusätzliche Informationen zu den Institutionen und deren Angebot:

Noch offene Fragen?

Dienst für Pflege und Entwicklung

Gesundheitsdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen