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Tages- und Nachtstrukturen (TuNS) sind Einrichtungen, in denen ältere Personen tagsüber oder über Nacht aufgenommen werden. TuNS entlasten Angehörige und können einen Heimeintritt hinauszögern.

Wichtiger Beitrag zur Lebensqualität

Tages- und Nachtstrukturen (TuNS) können erheblich zur Lebensqualität von Betagten und ihren Angehörigen beitragen.

Die bestehenden Angebote decken den Bedarf im Kanton St.Gallen noch nicht vollständig ab.

Zulassung

Damit sich die Krankenversicherungen und die öffentliche Hand Beiträge an den Pflegekosten beteiligen, muss die Tages- und Nachtstruktur (TuNS) vom Kanton zugelassen sein. Im Kanton St.Gallen können gemäss Gesetz über die Pflegefinanzierung sämtliche zugelassenen Pflegeheime Tages- und Nachtstrukturen anbieten. Eine Pflicht Tages- und Nachtstrukturen anzubieten, besteht nicht.

Folgende Organisationen bieten TuNS an:

Finanzierung

An den Pflegekosten beteiligen sich die Betroffenen, die Krankenversicherungen sowie die öffentliche Hand. Zudem beteiligt sich der Kanton allenfalls über die Ergänzungsleistungen zur AHV auch an den übrigen Kosten eines Aufenthalts in einer Tages- oder Nachtstruktur. Weitere Beiträge oder Subventionen richtet der Kanton St.Gallen keine aus.

Informationen für TuNS

An den Pflegekosten in Tages- und Nachtstrukturen beteiligen sich nebst den Nutzenden selbst auch die Krankenversicherer und die politischen Gemeinden.

Antrag an Wohngemeinde
Der Antrag für die Festsetzung und Ausrichtung des Anteils der politischen Gemeinde an die Pflegekosten muss vor Heimeintritt schriftlich bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen.

Wer zahlt was?
Die folgenden Dokumente geben Auskunft darüber, wie und durch wen die Auszahlung erfolgt und zeigen auf, welche Beiträge die Krankenversicherung und die Gemeinden an die Pflegekosten leisten (einschliesslich Rechenbeispiel). Weiter sind darin Informationen zur Erfassung des Pflegebedarfs und zur Kostenrechnung enthalten..

Taxordnung: Merkblatt «Umgang mit Zuschlägen»

Was wird unter Zuschlägen verstanden und wie werden Zuschläge korrekt verrechnet? Antworten auf diese beiden Fragen finden Sie im folgenden Merkblatt für Betagtenheime. Die Aussagen gelten auch für TuNS.

Noch offene Fragen?

Dienst für Pflege und Entwicklung

Gesundheitsdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen