Sie planen einen Neubau zu errichten, Ihren Betrieb umzubauen oder bestehende Anlagen und Einrichtungen zu ersetzen? Hier finden Sie die Informationen zum Baubewilligungsverfahren.
Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, bedürfen Neu- und Umbauten von Gebäuden sowie die Änderungen und der Ersatz von bestehenden Anlagen und Einrichtungen einer Baubewilligung.
So können Sie gewährleisten, dass Sie die Anforderungen an den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung bereits bei der Planung berücksichtigen können.
Die Verfahren von Plangenehmigung und Planbegutachtung bezwecken, dass die im Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz enthaltenen Vorschriften über die Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung bereits in der Planungsphase umgesetzt werden.
Haben Sie Fragen zu Asbest? Im Kanton St.Gallen ist das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen die zuständige Fachstelle.
Für Druckgeräte gilt die Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV). Weiterführende Informationen, Kriterien der Meldepflicht, sowie die entsprechenden Meldeformulare sind auf der Internetseite der Suva - Meldestelle DGVV zu finden.