Für die Erstellung von Bauten oder Infrastrukturanlagen, die ins Grundwasser reichen, muss der Grundwasserspiegel vorübergehend abgesenkt werden.
Befristete Grundwasserabsenkung
Wie hält man eine Baugrube trocken, die ins Grundwasser hinein reicht? Und wie schützt man das neue Bauwerk gegen Auftrieb? Man senkt den Grundwasserspiegel vorübergehend ab.
Zwar sind Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel grundsätzlich nicht zulässig. Je nach Gebiet sind aber Ausnahmen möglich. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Durchflusskapazität des Grundwasserleiters durch das Bauvorhaben – dazu gehören auch im Untergrund verbleibende Baugrubenabschlüsse – gross genug bleibt.
Eine Verminderung der Durchflusskapazität darf keine Probleme verursachen und höchstens zehn Prozent betragen.
In Grundwasserschutzzonen oder Grundwasserschutzarealen sind Bauten unter dem höchsten Grundwasserspiegel grundsätzlich verboten.
Ebenfalls nicht bewilligt werden Einbauten ins Grundwasser, wenn dadurch der Grundwasserleiter nachhaltig gestört wird.
Zuständig für Bewilligungen zu Grundwasserabsenkungen oder Einbauten ins Grundwasser ist der Kanton. Die Gesuche werden durch das Amt für Umwelt oder das Amt für Wasser und Energie bearbeitet.
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen