Für alle Grundwasserfassungen und Quellen, die im öffentlichen Interesse liegen, müssen Grundwasserschutzzonen ausgeschieden werden. Der Schutz künftiger Fassungsstandorte erfolgt mit Schutzarealen.
Die Verteilung der Aufgaben
Die Pflicht zur Ausscheidung der Schutzzonen und Schutzareale liegt bei der politischen Gemeinde. Die Wasserversorgung führt die notwendigen Erhebungen unter Beizug eines hydrogeologischen Büros durch.
Ausscheidung der Schutzzonen
Die Standortgemeinde führt das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch, um Grundwasserschutzzonen auszuscheiden, anzupassen oder aufzuheben. Dabei bezieht sie die Wasserversorgung und die betroffenen Grundeigentümer mit ein. Wir begleiten dieses Verfahren beratend und sind für die Genehmigung zuständig.
Vollzug der Schutzzonenvorschriften
Zuständig für die Umsetzung der Schutzzonenvorschriften ist die politische Gemeinde. Die Wasserversorgungen überwachen in der Regel die Einhaltung der Schutzzonenvorschriften vor Ort.
Feststellung der Schutzzonenpflicht
Quell- und Grundwasserfassungen, die im öffentlichen Interesse liegen, müssen mit einer Schutzzone geschützt werden. Was bedeutet das? Wasserfassungen liegen dann im öffentlichen Interesse, wenn das zum Gebrauch abgegebene Wasser gemäss Lebensmittelgesetz den Anforderungen an Trinkwasser genügen muss.
Anpassung alter Schutzzonenunterlagen an neue Gewässerschutzgesetzgebung
Die Schutzzonenunterlagen müssen regelmässig überprüft werden, in der Regel etwa alle zehn bis fünfzehn Jahre. Anpassungen können nötig werden aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen oder neuer hydrogeologischer Erkenntnisse.
Entschädigung für landwirtschaftliche Nutzungsbeschränkungen
Im Bereich von Schutzzonen ist die Nutzung des Bodens eingeschränkt. Landwirte können im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Wasserversorgungen für den Ertragsausfall und die Umtriebe freiwillig entschädigt werden. Erarbeitet wurde diese Empfehlung unter Federführung des damaligen Amtes für Umweltschutz durch das Landwirtschaftsamt, den st.gallischen Bauernverband und die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP).
- Muster-Schutzzonenreglement
- Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften in Grundwasserschutzzonen
- Checkliste Anforderungen bei der Überarbeitung von Grundwasserschutzzonen
- Bauvorhaben in Zone S2, Beurteilungsschema BAFU
- Management des Grundwassers in der Schweiz, BAFU 2008
- Gemeinsame Empfehlung für die gütliche Regelung der Entschädigung landwirtschaftlicher Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen
- Wegleitung Grundwasserschutz (BUWAL, 2004)
- AFU207: Abklärung der Schutzzonenpflicht
- Merkblatt AWE 220: Variantenwahl Schutzzonenausscheidung
- Merkblatt AWE 221: Schutzzonenausscheidung in Anlehnung an die Methodik DISCO
- Muster Schutzzonenreglement DISCO
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen