Mit Erdwärmesonden können Sie heizen und kühlen. Die Erdwärmesondenkarte zeigt, wo Erdwärmesonden im Kanton St.Gallen erstellt werden dürfen – und wo nicht.
Erdwärmesonden und Grundwasserschutz
Eine Erdwärmesondenbohrung kann dazu führen, dass Wasser im Untergrund neue Wege findet und so unerwünschte Verbindungen zwischen verschiedenen Grundwasser-Stockwerken herstellen.
Bei unsachgemässer Ausführung gefährdet eine Erdwärmesondenbohrung zudem die Grundwasserqualität. Deshalb ist dafür eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung notwendig.
Erdwärmesondenkarte
Zulässigkeitsgebiete
Die Erdwärmesondenkarte ist die massgebende Planungsgrundlage für Erdwärmesonden im Kanton St.Gallen. Sie zeigt, ob Erdwärmesonden an einem bestimmten Standort zulässig sind. Es werden drei Zulässigkeitsgebiete unterschieden:
- Gelb: Erdwärmesonden sind zulässig, es ist eine Bewilligung erforderlich. Bei mehr als 250m Bohrtiefe ist zusätzlich eine hydrogeologische Vorabklärung notwendig
- Braun: Erdwärmesonden sind bedingt zulässig. Neben einer Bewilligung ist in jedem Fall eine hydrogeologische Vorabklärung erforderlich.
- Rot: in der Regel nicht zulässig (AWE kontaktieren)
Weitere Inhalte der Erdwärmesondenkarte
In der Erdwärmesondenkarte sind alle bestehenden Erdwärmesonden eingezeichnet. Bohrungen mit speziellen Ereignissen (z.B. mit starken Wasserzutritten) sind markiert. Zu den Bohrungen können verschiedene Informationen abgerufen werden. Im Weiteren sind Gebiete ausgeschieden, wo wichtige geologische Besonderheiten bestehen, beispielsweise Karstsysteme oder geologische Störungszonen. Die Quellschutzbereiche zeigen Gebiete, wo beim Erstellen einer Erdwärmesonde besondere Massnahmen zum Schutz des Quellwassers zu prüfen sind. Es können zusätzliche Überwachungen, schonende Bohrmethoden, Tiefenbegrenzungen oder andere Auflagen verfügt werden.
Wie entsteht die Erdwärmesondenkarte?
Grundlage für die Erdwärmesondenkarte bilden hauptsächlich die Grundwasserkarte und die Gewässerschutzkarte. Die Erdwärmesondenkarte berücksichtigt den Aufbau des Untergrundes und die Empfindlichkeit des Grundwasserleiters. In Gebieten mit nutzbaren Grundwasservorkommen sind Erdwärmesonden in der Regel nicht zulässig.
- Erdwärmesondenkarte im Geoportal neues Fenster
- Grundwasserkarte im Geoportal neues Fenster
- Gewässerschutzkarte im Geoportal neues Fenster
- Erdsondenoptimierung (ZHAW) neues Fenster
- Bauherreninformation zur korrekten Ausführung der Hinterfüllung beim Einbau der Erdwärmesonde neues Fenster
- SIA-Shop: SIA-Norm 384/6, Erdwärmesonden neues Fenster
- Wärmepumpen, Förderprogramm Kanton St.Gallen neues Fenster
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen