Das Gefährdungspotenzial von Baustellen für unser Trinkwasser ist in der Regel erheblich. Aus diesem Grund sorgen wir dafür, dass Bauarbeiten im Grundwasser auf das Notwendige beschränkt werden. Das setzt eine sorgfältige Planung und Ausführung voraus.
Die Gewässerschutzkarte enthält die wichtigsten Informationen
Welche Informationen finden Sie auf der Gewässerschutzkarte?
- Alle Grund- und Quellwasserfassungen, die unserer Behörde bekannt sind und im öffentliche Interesse liegen.
- Alle rechtskräftigen Grundwasserschutzzonen und -areale, oder solche die zur Ausscheidung vorgesehen sind.
- Die Übersicht über alle Gewässerschutzbereiche im Kanton St.Gallen.
Gewässerschutzrechtliche Bewilligungen
Zuständigkeitsbereich des Kantons
Wenn abzusehen ist, dass von einer Anlage, die geändert oder neu erstellt wird, eine Gefahr für die Gewässer ausgeht, muss das Vorhaben an den Kanton zur Beurteilung weitergeleitet werden. Nach der Prüfung des Gesuchs erteilen wir eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung bzw. eine Ausnahmebewilligung für Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel.
Zum Beispiel für:
- Lageranlagen für flüssige Hofdünger
- Gewerbe- und Industrieanlagen
- Einbauten in den Grundwasserleiter
Zuständigkeitsbereiche der Gemeinde
Die Gemeinde ist beim Grundwasserschutz beispielsweise zuständig für:
- Gewässerschutzrechtliche Bewilligungen für Grabungen, Erdbewegungen und ähnliche Arbeiten (ausgenommen der Abbau von Kies, Sand und anderem Material) über dem mittleren Grundwasserspiegel.
- Änderung von Bauten und Anlagen (ausgenommen Kantonsstrassen und Lageranlagen für flüssige Hofdünger über dem mittleren Grundwasserspiegel), wenn kein verschmutztes oder zum überwiegenden Teil häusliches Abwasser anfällt.
Überprüfung der Erschliessungsvoraussetzung für Trinkwasser
Bei jedem Vorhaben ist zu prüfen, ob die Erschliessung mit Trinkwasser gewährleistet ist. Dies gilt besonders für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen mit einer eigenen Trinkwasserversorgung. Gegebenenfalls sind die erforderlichen Grundwasserschutzzonen auszuscheiden.
Merkblätter Grundwasserschutz
- AFU001 Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen und -arealen (Zonen S)
- FM133: Abnahmeprotokoll für Güllebehälter (inkl. Dichtheitsprüfung)
- AFU093: Gewässerschutzrechtliche Zulassungsbedingungen für Güllebehälter und Mistlagerplätze
- AFU173 Bauten und Anlagen in Grundwassergebieten
- AFU193: Gewässerschutzrechtliche Zulassungsbedingungen für Raufuttersilos
Merkblätter Schutzzonenausscheidung
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen