Brauchwasser wird für industrielle Prozesse, für Bewässerungen, Fischzuchten, Beschneiungen oder Schwimmbäder benötigt.
Brauchwasser muss je nach Verwendungszweck keine Trinkwasserqualität aufweisen. Brauchwasserfassungen lassen sich deshalb ohne Grundwasserschutzzonen betreiben und können auch in dicht besiedelten Gebieten erstellt werden.
Die Errichtung und der Betrieb von Brauchwasserfassungen erfordern neben einer Baubewilligung eine Konzession oder eine gewässerschutz- und eine gewässernutzungsrechtliche Bewilligung.
Je nach Gebiet ist die Wasserqualität zu prüfen. Sauerstoffreduziertes Grundwasser kann zu Eisen- und Manganausfällungen führen, wodurch die Anlagen verstopfen können.
Für die landwirtschaftliche Bewässerung ist die Nutzung von Grundwasser oft eine gute Möglichkeit. Insbesondere im Sarganserland und im Werdenberg sind grosse Grundwasservorkommen vorhanden, die die Landwirte für ihre Gemüsekulturen nutzen.
Von den 72'000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kanton sind 90 Prozent Grünland. 10 Prozent der Fläche wird für Ackerbau, Obstkulturen und Gemüseanbau genutzt. Mit Grundwasser werden heute vor allem Gemüse- und Obstkulturen im Rheintal bewässert, die etwa ein Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche umfassen.
Im nördlichen Kantonsteil beziehen zudem einige Betriebe Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung, um Obst und Beeren zu bewässern. Für die Entnahme von Grundwasser benötigen Sie eine Bewilligung des Kantons. Wenden Sie sich dazu ans Amt für Wasser und Energie.
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen