Grundwasser kann zum Heizen oder zum Kühlen verwendet werden. Bei der thermischen Grundwassernutzung müssen die Anliegen des Gewässerschutzes berücksichtigt werden.
Grundwasser als Wärme- oder Kältequelle
Grund- oder Quellwasser kann unter bestimmten Voraussetzungen als Wärme- oder Kältequelle genutzt werden. Für Heizzwecke wird dem Grundwasser mittels einer Wärmepumpe Wärme entzogen, im Falle der Kältenutzung wird dem Grundwasser Wärme zugeführt. Für eine thermische Nutzung des Grundwassers sind in der Regel ein Entnahmebrunnen und eine Rückgabeanlage erforderlich.
Thermische Nutzung und Grundwasserschutz
Die thermische Grundwassernutzung darf weder die Menge noch die Qualität des Grundwassers verändern.
Zur Menge: Damit die Grundwassermenge erhalten bleibt, muss das Wasser nach der thermischen Nutzung wieder in den Grundwasserleiter zurückgeführt werden.
Zur Qualität: Bei der Wiederversickerung des Grundwassers dürfen keine Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen werden. Der Chemismus (also die Zusammensetzung und chemischen Eigenschaften) des Wassers und das ökologische Gleichgewicht dürfen nicht beeinträchtigt werden. Deshalb darf das Grundwasser um maximal 3 Grad Celsius erwärmt oder abgekühlt werden. Im Umkreis von maximal 100 m darf die Veränderung mehr als 3 Grad Celsius betragen.
Voraussetzungen für die thermische Grundwassernutzung
Ob am gewünschten Standort Grundwasser in der notwendigen Menge und Güte vorhanden ist, wird in der Regel von einem Hydrogeologen abgeklärt. In Grundwasserschutzzonen gelten Einschränkungen für die Erstellung von Entnahme- und Rückgabeanlagen. Für die thermische Nutzung sind eine Wasserrechtskonzession und eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Bau- und Umweltdepartementes erforderlich.
- Wärmepumpen: Bewilligungsverfahren
- Grundwasserkarte Geoportal neues Fenster
- Gewässerschutzkarte Geoportal neues Fenster
- Karte Geoportal: Thermische Grundwassernutzung St.Galler Rheintal neues Fenster
- Karte Geoportal: Potenzial Grundwasserwärmenutzung St.Galler Rheintal neues Fenster
- SIA-Shop: SIA-Norm 384/7: Grundwasserwärmenutzung neues Fenster
Gebühren bei der Wärmenutzung aus Gewässern
Der Kanton St.Gallen senkt ab sofort die Gebühren für die Wärmenutzung aus Seen, Fliessgewässern und dem Grundwasser. Dies gilt für neue Konzessionen und für die Erneuerung von bestehenden Konzessionen. Die Nutzung von Wärme aus Gewässern ist klimafreundlich, energieeffizient, wirtschaftlich und bewährt sich seit langem. Sie wird mit der neuen Gebührenpraxis noch attraktiver.
Weitere Informationen
- Wärmenutzung aus Boden und Untergrund (Vollzugshilfe BAFU 10/09)
- Berichtvorlage Grundwasser-Wärmenutzung
- Bericht hydrothermische Grundwassermodellierung St.Galler Rheintal
- Zusammenfassung zum Projekt Grundwassermodell Gossau-St.Gallen (West)
- Infoblatt: Gesuch für den Bau und Betrieb von Wärmepumpenanlagen mit Nutzung von Wasser oder Erdwärme
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen