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Als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter können Sie Landschaftsqualitätsbeiträge erhalten, wenn Sie bei einem Landschaftsqualitätsprojekt mitmachen. Direktzahlungsberechtigte Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe können dabei auf Flächen im Projektperimeter Massnahmen anmelden, mit welchen die Landschaft gefördert wird. Für die Umsetzung dieser Massnahmen werden ein achtjähriger Vertrag abgeschlossen und jährlich Landschaftsqualitätsbeiträge ausbezahlt.

Projekte im Kanton St.Gallen

Eine Beteiligung an einem Projekt bedingt eine Anmeldung an die entsprechende Projektträgerschaft. Ein Anmeldeformular finden Sie am Seitenende unter "Gesuchsformulare LQB". Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten:

Kontaktangaben einzelne Projekte

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Kontaktangaben der einzelnen Projekte und Trägerschaften für Fragen zu Ihrer Anmeldung.

Laufende Projekte im Kanton St.Gallen

Im Kanton St.Gallen laufen aktuell 14 Landschaftsqualitätsprojekte. Nachfolgend finden Sie die Informationen zu den einzelnen Projekten.

Die Informationen zu den regionalen Projekten wurden kompakt in Informationsbroschüren bereitgestellt. Sie fassen die wichtigsten Informationen des Handbuches für Landschaftsqualitätsbeiträge zusammen und geben Ihnen als Landwirtin und Landwirt eine Übersicht. 

Bewilligte kantonale LQB-Massnahmen

Anforderungen und Beiträge der unterstützten Objekte sind im Kanton St.Gallen einheitlich geregelt. Diese sind in einem Handbuch für die Projektträgerschaften zusammengefasst worden. Das Handbuch ist die massgebende Grundlage bei allen Vollzugsfragen rund um die LQB. Darauf aufbauend wurden die regionalen Projekte ausgearbeitet.

Projektverlängerung und Schlussberichte

Gemäss Direktzahlungsverordnung (SR 910.13, abgekürzt DZV) ist für jedes Landschaftsqualitätsprojekt (LQP) im letzten Jahr der Umsetzungsperiode bis am 31. Oktober ein Schlussbericht beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einzureichen. Der Kanton St.Gallen koordiniert die Erstellung und Abgabe mit den Vertretern der LQP. Mit dem bewilligten Schlussbericht wird die LQP-Periode bis Ende 2026 verlängert.

Vertragsverlängerung und Bestätigung LQB-Massnahmen für auslaufende LQ-Projekte

Damit Ihre unter Vertrag stehenden LQB-Massnahmen im Rahmen der LQP weiterhin abgegolten und bis Ende 2026 weitergeführt werden können, ist die Prüfung und Bestätigung der LQB-Massnahmenliste nötig. Bitte gehen Sie dazu bis am 1. Mai 2024 wie folgt vor:

  1. Prüfung LQB Massnahmenliste unter "Meine Dokumente" im agriPortal
  2. Meldung von zusätzlichen oder weggefallenen LQB-Massnahmen mit Formular "LQB Meldung Mutationen" unter "Meine Infos" im agriPortal oder mit handschriftlicher Korrektur auf der Massnahmenliste per Mail an die Trägerschaft
  3. Stimmen die LQB-Massnahmen, so sind keine weiteren Schritte nötig

Kündigung Vertrag und der entsprechenden LQB-Massnahmen
Wenn Sie den LQB-Vertrag nicht verlängern und auf die Landschaftsqualitätsbeiträge bis Ende 2026 verzichten möchten, ist zwingend eine schriftliche Mitteilung per E-Mail oder Post bis zum 1. Mai 2024 nötig.

 

Nachfolgend finden Sie die eingereichten und bewilligten Schlussberichte der LQP im Kanton St.Gallen. 

Noch offene Fragen?

Albert Fässler

Albert Fässler

Agronom BSc

Johanna Burri

Johanna Burri

Agronomin BSc