Hier finden Sie Informationen zur Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen.
Die Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen durch Schüler-, Werk- und Kadetten-Verkehrsdienste bedarf nach Art. 67 Abs. 3 der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) der Bewilligung der kantonalen Polizeibehörde. Die Bewilligung wird nur Personen und Firmen erteilt, von deren sorgfältiger Auftragserfüllung die Kantonspolizei St.Gallen überzeugt ist.
Häufig gestellte Fragen
Ein Nachweis über eine Unfallversicherung für die zur Verkehrsregelung eingesetzten Personen (Versicherungsnachweis) und ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Schadenereignisse sind der Verkehrspolizei einzureichen. Die Versicherung muss die Ersatzrechte der Geschädigten mindestens bis zum Betrag von drei Millionen Franken je Ereignis decken.
Zudem muss die Firma im Handelsregister eingetragen sein, ein aktueller HR-Auszug ist dem Gesuch beizulegen.
Korrekte, retroreflektierende, dem Aufgabenbereich angepasste Kleidung für die eingesetzten Personen ist zwingend. Die Kleidung hat sich deutlich von jener der Polizei zu unterscheiden.
Die verwendeten Signale und Beleuchtungseinrichtungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dabei sind je nach Standort die Reflektionswerte zu beachten. Massgebend dafür ist die VSS-Norm 640 871a.
Nein. Genügend Triopane (Signal "Andere Gefahren", Ziff. 1.30 SSV Anh. 1) und gelbe Blinklichter für jede Anfahrtsrichtung einer zu regelnden Kreuzung müssen vom Antragsteller zur Verfügung gestellt werden können.
Im Rahmen des Bewilligungsprozesses müssen diverse Vorgaben eingehalten werden, unter anderem muss ein Ausbildungsnachweis für eine absolvierte Ausbildung im Verkehrsdienst erbracht werden. Dieser ist anbieterunabhängig, muss aber mindestens nachfolgende Vorgaben bestätigen resp. beinhalten:
Theoretische Ausbildung (mindestens 3 Stunden)
- Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitssicherheit
- Zeichen und Weisungen
- Auftreten
- Verkehrszeichengabe
- Verhalten bei Unfällen
Praktische Ausbildung (mindestens 10 Stunden)
- Platzorganisation
- Verkehrszeichengabe und Verkehrsregelung
Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung wird mittels einer bestandenen Prüfung bestätigt.
Der Kursanbieter muss über einen gültigen Handelsregistereintrag verfügen. Weiter steht er für die Korrektheit des Ausbildungsinhaltes ein.
Die Aus- und Weiterbildung der zur Verkehrsregelung eingesetzten Mitarbeitenden liegt in der Verantwortung der von der Firma dafür bezeichneten Person. Oder in der Verantwortung des Geschäftsführers.
Die Bewilligung lautet auf die Firma, jedoch ist eine Person zu benennen, welche die Verantwortung für die Ausbildung im Bereich Verkehrsregelung aller eingesetzter Funktionäre trägt.
Nach Erhalt der Unterlagen werden diese geprüft und bei Vollständigkeit zur Bearbeitung weitergeleitet.
Sind die Unterlagen in Ordnung, wird die Bewilligung direkt zugestellt. Für diesen Bearbeitungsprozess müssen mindestens fünf Werktage eingeplant werden.
Die Bewilligung ist auf drei Jahre befristet und kann auf Gesuch verlängert werden. Sie ist nicht übertragbar und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Dazu gehört u.a. der Nachweis über die Weiterbildung bzw. Ausbildung des eingesetzten Personals.
Nebst den detaillierten Anforderungen in der bereits ausgestellten Bewilligung, welche sich auf das eingesetzte Personal beziehen, muss der Ausbildungsverantwortliche ebenfalls den Nachweis einer themenbezogenen Aus- / Weiterbildung erbringen. Diese kann im Bereich Erste Hilfe, Sicherheit am Arbeitsplatz, Methodisch- Didaktische Kurse, Verkehrsdienst usw. wahrgenommen werden. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend zu werten.
Die Kosten für die Bewilligung betragen derzeit 200.- Franken.
Der Antrag kann per Post eingereicht werden an:
Kantonspolizei St.Gallen
Verkehrspolizei
Sekretariat Verkehrspolizei
Klosterhof 12
9001 St.Gallen
Oder elektronisch über das Kontaktformular.
Unten auf dieser Seite finden Sie eine Liste mit Firmen, die aktuell im Kanton St.Gallen über eine Bewilligung verfügen. Hat eine Firma in einem anderen Kanton bereits eine entsprechende Bewilligung, kann sie ebenfalls engagiert werden.
Firmen mit Bewilligung zur Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen
Bewilligung Verkehrsregelung
Hier können Sie ein Gesuch zur Bewilligung einreichen oder Mutationen einer bestehenden Bewilligung melden.
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Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen