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Hier finden Sie Informationen zur Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen.

Die Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen durch Schüler-, Werk- und Kadetten-Verkehrsdienste bedarf nach Art. 67 Abs. 3 der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) der Bewilligung der kantonalen Polizeibehörde. Die Bewilligung wird nur Personen und Firmen erteilt, von deren sorgfältiger Auftragserfüllung die Kantonspolizei St.Gallen überzeugt ist.

Häufig gestellte Fragen

Firmen mit Bewilligung zur Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen

Bewilligung Verkehrsregelung

Hier können Sie ein Gesuch zur Bewilligung einreichen oder Mutationen einer bestehenden Bewilligung melden.

Noch offene Fragen?

Verkehrspolizei

Kantonspolizei St.Gallen

Klosterhof 12
9001 St.Gallen