Hier finden Sie Informationen zu Geschwindigkeitskontrollen und Ordnungsbussen.
Die Mobilität im Kanton St.Gallen nimmt stetig zu. Jedes Jahr werden mehr Fahrzeuge eingelöst und die Anforderungen im Strassenverkehr steigen an. Die Kantonspolizei St.Gallen ist täglich im Verkehr unterwegs. Sie überprüft die Einhaltung der Vorschriften und greift, wo nötig, ein. Ziel dieser Arbeit ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle zu senken und damit Verletzte oder gar Tote zu verhindern.
Ein grosses Augenmerk liegt dabei auf der Einhaltung der Geschwindigkeit, der Vermeidung von Ablenkung und dem Zustand der Verkehrsteilnehmenden.
Häufig gestellte Fragen
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Nichts, Sie werden in den nächsten Wochen von der Abteilung Verkehrsbussen schriftlich informiert.
Solange die Unterlagen noch nicht ausgewertet und vollständig sind, können wir Ihnen keine individuellen Auskünfte geben.
Das Sichten des Fotomaterials, die Ermittlung des Fahrzeughalters und die Zustellung der Übertretungsanzeige dauern in der Regel etwa drei bis vier Wochen. Ab diesem Zeitpunkt können wir auf individuelle Fragestellungen eingehen.
Nein. Fotos werden auf Verlangen der oder des Verzeigten nur im ordentlichen Strafverfahren angefertigt, was für Sie zusätzliche Verfahrenskosten zur Folge haben kann.
Übertretungen der Strassenverkehrsvorschriften des Bundes können in einem vereinfachten Verfahren mit einer Ordnungsbusse geahndet werden.
Sie bezahlen ausschliesslich die Höhe der Busse. Die Zusatzkosten fallen weg, weshalb Sie keine Akteneinsicht haben. Das erwähnte Verfahren wird im Ordnungsbussengesetz (OBG) geregelt.
Nein. Gesuchen um Erstreckung der Zahlungsfrist oder Ratenzahlung kann nicht entsprochen werden. Zahlungen nach Ablauf der Frist werden mit dem Fall unter Einleitung des kostenpflichtigen ordentlichen Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Kann die Geschwindigkeitsübertretung nicht mit einer Ordnungsbusse bezahlt werden, erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und es wird das ordentliche Verfahren eingeleitet.
Seit dem 01.01.2014 ist im Ordnungsbussenverfahren die sogenannte Halterhaftung in Kraft. Ist nicht bekannt, wer eine Widerhandlung begangen hat, so wird die Busse gemäss Ordnungsbussengesetz (OBG) dem/der im Fahrzeugausweis eingetragenen Fahrzeughalter/-in auferlegt.
Die Mitarbeitenden beantworten keine fallrelevanten Fragen. Wird die Übertretung angezweifelt, so kann jederzeit das ordentliche Verfahren eingeleitet werden
Die Liste mit den Standorten der semistationären Messanlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Gemäss der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung sind bei Geschwindigkeitskontrollen folgende Sicherheitsmargen von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen:
Messungen | Radar-Gerät Toleranzwert | Laser-Gerät Toleranzwert |
---|---|---|
bis 100 km/h | -5 km/h | -3 km/h |
ab 101 km/h | -6 km/h | -4 km/h |
ab 151 km/h | -7 km/h | -5 km/h |
Überschreitung um... (nach Abzug der Toleranz) |
Innerorts* |
Ausserorts, Autostrasse* |
Autobahn* |
---|---|---|---|
1 - 5 km/h | 40.- | 40.- | 20.- |
6 - 10 km/h | 120.- | 100.- | 60.- |
11 - 15 km/h | 250.- | 160.- | 120.- |
16 - 20 km/h | x | 240.- | 180.- |
21 - 25 km/h | x | 260.- | |
26 - | x = Anzeige bei der Staatsanwaltschaft |
*Bussenbeträge in CHF
Standorte semistationäre Messanlagen
Die Kantonspolizei St.Gallen veröffentlicht als Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wöchentlich die Standorte der semistationären Messanlagen im Kanton St.Gallen (ohne Stadt St.Gallen). Die Aktualität der Liste wird nicht garantiert. Es kann sein, dass einzelne Standorte zwischen den Publikationsdaten versetzt werden.
Fragen und Reklamationen zu Ordnungsbussen
Bei Fragen und Reklamationen zu Ordnungsbussen können Sie sich über das Meldeformular mit uns in Verbindung setzen.
Noch offene Fragen?
Administration Verkehrspolizei
Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen