Die Ämter des Sicherheits- und Justizdepartementes St.Gallen (SJD), insbesondere die Kantonspolizei, die Staatsanwaltschaft, das Migrationsamt und die Gerichte, benötigen für ihre Arbeit die Dienste von Dolmetschenden.
Da der Bedarf aktuell gedeckt ist, werden für die folgenden Sprachen bis auf Weiteres keine Bewerbungen mehr angenommen:
Albanisch
Arabisch
Bosnisch
Kroatisch
Russisch
Serbisch
In den folgenden FAQ's (frequented asked questions) können Sie sich einen Überblick über das Dolmetscherwesen SJD verschaffen und sich bei Interesse als angehende Dolmetscherin oder angehender Dolmetscher elektronisch bewerben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Allgemeine Informationen
Für beteiligte Personen in rechtlichen Verfahren oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Behörden besteht weitestgehend ein Anrecht auf eine Übersetzung, wenn jemand der Amtssprache nicht mächtig ist. Die zuständige Behörde stellt in einem solchen Fall die korrekte Kommunikation zwischen dem Sachbearbeiter und der beteiligten Person mittels einem geeigneten Dolmetschenden sicher.
Die Koordinationsstelle Dolmetscherwesen stellt sicher, dass sprachlich und fachlich kompetente Personen als Dolmetschende zur Verfügung stehen.
Nein. Sie arbeiten im Auftragsverhältnis.
Die Aufträge erfolgen individuell durch unsere Mitarbeiter und richten sich nach verschiedenen Kriterien. Durch die Aufnahme in die Dolmetscherdatenbank ergeben sich weder eine Verpflichtung zur Annahme des Auftrages, noch einen Anspruch auf Aufträge.
Sofern Sie Übersetzungsarbeiten ausgeführt haben, werden diese in einem Lohnausweis ausgewiesen.
Persönliche Voraussetzungen:
- Staatsbürgerschaft der Schweiz oder des Fürstentum Lichtenstein oder einen Aufenthaltstitel in der Schweiz, welcher den Dolmetschenden zur Erwerbstätigkeit im Kanton St.Gallen berechtigt;
- Lebensmittelpunkt in der deutschsprachigen Schweiz oder dem angrenzenden deutschsprachigen Ausland (D / A / FL);
- Einwandfreier Leumund, insbesondere kein Strafregistereintrag und keine polizeilichen Vorakten, welche die Vertrauenswürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen;
- kein privater Umgang mit dem Milieu (Drogenmilieu, Sexgewerbe, illegale Spiele, etc.);
- Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit;
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit;
- Möglichst hohe zeitliche Erreichbarkeit und Verfügbarkeit;
- Gepflegte Umgangsformen und ein Ihrer Funktion als Dolmetschende/r angemessenes Erscheinungsbild.
Fachliche Voraussetzungen:
- Deutschkompetenzen, mindestens entsprechend dem Niveau C1 des europäischen Referenzsystems mit Diplomabschluss (wenn nicht Muttersprache, muss ein Sprachnachweis eingereicht werden);
- Sprachkompetenzen in der Dolmetschsprache mit Nachweis INTERPRET (Niveau C1) oder ein Diplom auf der Tertiärstufe als Dolmetschende in der betreffenden Sprachkombination;
- Das Bestehen des Moduls 4 bei CARITAS Schweiz "Erfolgreich dolmetschen bei Behörden und Gerichten" - oder der Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung - wird zwingend vorausgesetzt. Eine Bewerbung bei uns kann bereits vor dieser Ausbildung erfolgen. Eine Aufnahme auf die Liste erfolgt jedoch erst mit der Anmeldebestätigung zum Modul 4. Weitere Informationen zum Kurs finden Sie hier.
- Kenntnisse über Kultur und Gepflogenheiten der jeweiligen Sprachräume;
- Mit dem schweizerischen Rechtssystem, der hiesigen Kultur und den amtlichen Verwaltungsabläufen vertraut;
- Gute Anwenderkenntnisse in den geläufigen PC-Programmen.
Ja. Ihre Wünsche betreffend Einsatzzeiten und Einsatzgebiet werden in der Datenbank hinterlegt. Es kann jedoch trotzdem vorkommen, dass Sie für Aufträge angefragt werden, die ausserhalb ihrer Einsatzzeiten und –gebiete liegen. Sie sind jederzeit frei, die Aufträge anzunehmen.
Die Kosten für Sprachnachweise oder für den Kurs "Erfolgreich dolmetschen bei Behörden und Gerichten" müssen durch die Bewerbenden selbst getragen werden.
Einen Auszug aus der Dienstanweisung Dolmetscherwesen finden Sie hier.
Personen, die sich um eine Aufnahme in die Dolmetscherdatenbank bewerben, müssen folgende Unterlagen bei der Koordinationsstelle Dolmetscherwesen elektronisch einreichen:
- Foto;
- Bewerbungsschreiben;
- Lebenslauf;
- Formular 'Personalblatt / Ermächtigungserklärung'
- Ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung
- Kopie Krankenkassenkarte (mit AHV-Nummer);
- Kopie der Identitätskarte oder des Passes (muss noch gültig sein);
- Kopie Ausländerausweis (muss noch gültig sein);
- Auszug aus dem Betreibungsregister, welcher nicht älter als 4 Wochen ist (erhältlich beim Betreibungsamt der Wohngemeinde);
- Auszug aus dem Zentralstrafregister, welcher nicht älter als 4 Wochen ist (kann schriftlich beim Bundesamt für Justiz unter folgender Adresse bestellt werden: Schweizerisches Strafregister, Bundesrain 20, 3003 Bern oder über Internet auf www.strafregister.admin.ch);
- Kopie Nachweis der Deutschkompetenzen, mindestens entsprechend dem Niveau C1 des europäischen Referenzsystems mit Diplomabschluss (kann nachträglich eingereicht werden);
- Kopie Nachweis über die bestandene Sprachprüfung in der Dolmetschsprache bei INTERPRET oder ein Diplom auf der Tertiärstufe als Dolmetschende/Dolmetschender in der betreffenden Sprachkombination (kann nachträglich eingereicht werden).
Das Bewerbungsdossier muss vollständig (d.h. mit allen oben aufgeführten Unterlagen) eingereicht werden. Unvollständige Bewerbungsdossiers werden zurückgewiesen.
Die Abgabe Ihrer Bewerbung erfolgt auf dem elektronischen Weg via Bewerbungsformular unten auf dieser Homepage.
(Hinweis: Die oben aufgeführten Akten müssen auf die zur Verfügung stehenden Upload-Felder aufgeteilt werden. D.h. allenfalls müssen mehrere Dokumente in einem PDF zusammengeführt werden.)
Die Dolmetscherdatenbank enthält Ihre Kontaktangaben sowie die gewünschten Einsatzzeiten und das Einsatzgebiet. Zudem sind Angaben über Ihre Ausbildung und Erfahrung enthalten. Diese Angaben stehen den Mitarbeitern des SJD sowie teilweise auch den Mitarbeitenden von anderen Ämtern oder Anwälten zur Verfügung.
Die Koordinationsstelle ist die zentrale Anlaufstelle im Rahmen des Dolmetscherwesens. Die Kommunikation mit ihr erfolgt grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über E-Mail.
Die Adresse lautet:
Kantonspolizei St.Gallen
Koordinationsstelle Dolmetscherwesen
Klosterhof 12
CH-9001 St.Gallen
E-Mail: dolmetscher@kapo.sg.ch
Verwenden Sie bitte das Kontaktformular.
Noch offene Fragen?
Koordinationsstelle Dolmetscherwesen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen