Logo Kanton St.Gallen

Hier finden Sie Informationen zum gerichtlichen Verbot (Privates Parkverbot).

Personen, die einen privaten Parkplatz besitzen, ärgern sich immer wieder über Unberechtigte, welche ihr Fahrzeug darauf abstellen.

Der Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin hat unter anderem das Recht, ein gerichtliches Verbot (z. B. Park- oder Fahrverbot) an einen unbestimmten Personenkreis zu erlassen. Im Kanton St.Gallen muss ein Gesuch beim zuständigen Kreisgericht eingereicht werden, welches auch weitere Auskünfte erteilt.

Welches Kreisgericht ist für meine Ortschaft zuständig?

Gesuch um Erlass eines gerichtlichen Verbots nach Art.  258 ZPO

(Sollte der Direktlink auf das Gesuch nicht funktionieren, kann das Formular auch hier heruntergeladen werden: Formulare für Parteieingaben (admin.ch))

Ist das Verfahren abgeschlossen und das gerichtliche Verbot erlassen, können die Fehlbaren angezeigt werden. Weitere Informationen (Vorgehen für die Anzeigeerstattung, usw.) erhalten Sie bei der örtlichen Polizeistation.

Formular «Privatanzeige - Gerichtliches Parkverbot»

 

Hinweis vom 25. Februar 2025:

Der aktuelle Prozess für die Bearbeitung von Privatanzeigen im Kanton St.Gallen ist derzeit in Überarbeitung. In ca. 1-2 Monaten wird der neue Prozess (genereller Ablauf, Formular, etc.) publiziert. Bitte warten Sie mit der Anzeigeerstattung, damit das neue Anzeigeformular verwendet werden kann. 

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

Verkehrspolizei

Kantonspolizei St.Gallen

Klosterhof 12
9001 St.Gallen