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Hier finden Sie Informationen zum gerichtlichen Verbot (Privates Parkverbot).

Personen, die einen privaten Parkplatz besitzen, ärgern sich immer wieder über Unberechtigte, welche ihr Fahrzeug darauf abstellen.

Der Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin hat unter anderem das Recht, ein gerichtliches Verbot (z. B. Park- oder Fahrverbot) an einen unbestimmten Personenkreis zu erlassen. Im Kanton St.Gallen muss ein Gesuch beim zuständigen Kreisgericht eingereicht werden, welches auch weitere Auskünfte erteilt.

Welches Kreisgericht ist für meine Ortschaft zuständig?

Gesuch um Erlass eines gerichtlichen Verbots nach Art.  258 ZPO

(Sollte der Direktlink auf das Gesuch nicht funktionieren, kann das Formular auch hier heruntergeladen werden: Formulare für Parteieingaben (admin.ch))

Ist das Verfahren abgeschlossen und das gerichtliche Verbot erlassen, können die Fehlbaren angezeigt werden. Weitere Informationen (Vorgehen für die Anzeigeerstattung, usw.) erhalten Sie bei der örtlichen Polizeistation.

Das Formular "Privatanzeige - Gerichtliches Verbot" können Sie hier herunterladen.

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

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9001 St.Gallen