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Hier finden Sie die aktuellen Richtlinien und Sicherheitshinweise bei Papiersammlungen mit Motorfahrzeugen. Das Informationsblatt setzt sich aus den Hinweisen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) sowie den rechtlichen Grundlagen zusammen.

Ladung
Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann (Art. 30 Abs. 2 SVG).

Nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge
Der Fahrer oder die Fahrerin darf auf Motorfahrzeugen Personen nur auf den dafür eingerichteten Plätzen mitführen (Art. 30 Abs. 1 SVG). Auf bewilligten Stehplätzen von Fahrzeugen zum Sachentransport (entsprechender Eintrag im Fahrzeugausweis) darf nur das zum Auf- und Abladen und zur Überwachung der Ladung erforderliche Personal mitgeführt werden (Art. 61 Abs. 1 VRV).

Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Auch mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen können Papiersammlungen durchgeführt werden. Dies, da unentgeltliche Fahrten für gemeinnützige Zwecke den Fahrten zur Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes gleichgestellt sind (Art. 87 Abs. 3 Bst. f VRV).

Gemäss Art. 61 Abs. 3 VRV dürfen auf solchen Fahrten im Nahverkehr Personen auf der Ladebrücke oder der Ladung mitgeführt werden, wenn ein angemessener Schutz sichergestellt ist und die bewilligten Plätze nicht ausreichen. Ein angemessener Schutz ist gewährleistet, wenn Personen auf Anhängern innerhalb von Bordwänden oder eingerichteten Sitz- oder Stehplätzen mitfahren. Kinder bis zum vollendeten siebten Altersjahr müssen von einem mehr als 14 Jahre alten Mitfahrenden beaufsichtigt werden oder auf einem sicheren Kindersitz mitfahren (Art. 61 Abs. 2 VRV).

Empfehlung
Das Strassenverkehrsgesetz geht davon aus, dass Erwachsene als Arbeitspersonal mitgeführt werden. Schulpflichtige Kinder sind in der Regel nicht in der Lage, auftretende Gefahren zu erkennen und werden von brüsken Fahrmanövern überrascht. Zudem muss beim Papiersammeln ständig auf- und abgestiegen werden und das auch auf viel befahrenen Strassen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit empfehlen wir bei Papiersammlungen mit Motorfahrzeugen auf Schülerinnen und Schüler als Arbeitspersonal zu verzichten und dies Erwachsenen zu überlassen.

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9001 St.Gallen