Hier finden Sie Informationen zur Verkehrsinstruktion und zur Veloprüfung.
Neben den Kontrolltätigkeiten investiert die Kantonspolizei St.Gallen auch viel Zeit in die Ausbildung von Verkehrsteilnehmenden und in die Präventionsarbeit. Die Ausbildung im Bereich "Verkehr" beginnt bereits im Kindergarten, wo das richtige Überqueren von Fussgängerstreifen beigebracht wird. Im späteren Verlauf der Schulzeit sind die Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren der Kantonspolizei St.Gallen auch immer wieder in den Schulzimmern zu Besuch. Es werden dann das richtige Verhalten im Umgang mit Lichtsignalanlagen, die Vortrittsregeln und schliesslich das Velofahren geübt. Die Ausbildung geht bis zur Berufsschulstufe, wo Themen wie Geschwindigkeit oder Alkohol/Drogen thematisiert werden.
Häufig gestellte Fragen
Nein, die Abteilung Verkehrsinstruktion verfügt über kein dementsprechendes Unterrichtsmaterial. Bei Interesse können folgende Stellen kontaktiert werden:
- Automobilclub Schweiz
- Beratungsstelle für Unfallverhütung
- Verkehrsclub der Schweiz
- Touring Club Schweiz
Die Verkehrsinstruktion erfolgt stufengerecht ab Eintritt in den Kindergarten bis zur Oberstufe.
Kindergarten
Fussgängerregeln / Verhalten auf dem Schulweg
1. Klasse
Wiederholung der Fussgängerregeln / Verhalten auf dem Schulweg / Verhalten bei Lichtsignalanlagen sowie einige Regeln beim Velofahren
2. Klasse
Ausstattung eines Velos / Regeln beim Velofahren
(Im zweiten Schuljahr können nicht alle Klassen besucht werden.)
3. Klasse
Erkennen der Signale (Signallehre nach Form, Farbe, Bild) / Regeln beim Velofahren
4. Klasse
In den sechs Verkehrsschulungsanlagen wird den Kindern vorwiegend das Thema «Linksabbiegen» beigebracht. Zudem werden auch einige Vortrittsregeln sowie das Deuten eines Lichtsignals unterrichtet.
5. Klasse
Schulung sämtlicher Vortrittsregeln
6. Klasse
Veloprüfung im Verkehr (Theorie im Januar/Februar und Prüfung im Mai/Juni)
Mittelstufe
Die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe werden über die Gefahren des "Toten Winkels" instruiert. Nach einer theoretischen Unterrichtssequenz wird das Gelernte praktisch an einem Lastwagen veranschaulicht.
Oberstufe
Gefahren-, Verhaltens- und Verkehrssinnlehre
(Auf dieser Stufe werden nur sehr wenige Klassen instruiert.)
Die Veloprüfung wird in der Regel im 6. Schuljahr durchgeführt. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen auf die Prüfung vorbereitet werden. Die Vorbereitung und Durchführung erfolgt in Absprache und unter Einbezug der Lehrpersonen.
Die Veloprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden die Kenntnisse über Verkehrsregeln, Strassensignale und Strassenmarkierungen mittels Testbogen geprüft.
Im praktischen Teil werden die Befähigungen – Fahrzeughandling und Fahrzeugbeherrschung – sowie das richtige Verhalten als Velofahrer bzw. Velofahrerin auf der öffentlichen Strasse geprüft.
Bei ungenügender Leistung (mehr als 11 Fehler) an der Veloprüfung werden die Eltern, in Absprache mit der Lehrperson, schriftlich informiert.
Vor dem praktischen Teil muss das Velo auf die vorschriftsgemässe Ausrüstung (Art. 18 u. 29 SVG) hin kontrolliert werden. Nichtbetriebssichere Velos dürfen nicht zum Test zugelassen werden.
Die Schülerinnen und Schüler müssen während dem praktischen Teil der Veloprüfung eine Leuchtweste und einen Velohelm tragen.
Die Fahrstrecken werden so ausgewählt, dass eine objektive und sicherheitsrelevante Beurteilung möglich ist. Die Fahrstrecke wird – je nach Verkehrssituation – mittels Verkehrssignalen (Hinweis Verkehrsschulung) signalisiert bzw. gesichert.
Für die Durchführung der Veloprüfung können neben den Mitarbeitenden der Verkehrsinstruktion auch weitere Polizeiangehörige, Lehr- und Hilfspersonen eingesetzt werden. Diese sollten über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.
Sämtliche Informationen zu den Veloprüfungen finden Sie unter: radfahrertest.ch
Hier finden Sie nach dem Anwählen des Kantons St.Gallen detaillierte Infos zu den einzelnen Standorten.
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Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen