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Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich (ausser Dienstag) und finden am Kantonsgericht St.Gallen statt.

 

Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangen Anmeldungen.

Aus Platzgründen bleibt die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer beschränkt. Vorgesehen ist, dass an den jeweiligen Halbtagen maximal 16 Personen (zwei Gruppen à 8 Personen) die mündlichen Prüfungen mitverfolgen können. Es können, je nach Verfügbarkeit der Plätze maximal zwei Prüfungen besucht werden.

** Treffpunkt für die Zuschauerinnen und Zuschauer 20 Minuten vor Prüfungsbeginn.

* Pflichtfelder (müssen ausgefüllt werden)