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Die Anwaltskammer des Kantons St.Gallen ist eine staatliche Verwaltungsbehörde, die darüber wacht, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Ausübung des Anwaltsberufs (sie gelten sinngemäss auch für den Beruf des Rechtsagenten) eingehalten werden.

Sie 

  • erteilt die Bewilligung, den Beruf als Anwältin oder Anwalt bzw. als Rechtsagentin oder Rechtsagent im Kanton St.Gallen auszuüben;
  • erteilt Praktikantenbewilligungen nach Art. 18 AnwG (Praktikum);
  • entscheidet über die Zulassung zur Anwaltsprüfung und zur Rechtsagentenprüfung;
  • kann bei Verstössen gegen die Berufspflichten von Amtes wegen oder auf Anzeige hin Disziplinarmassnahmen verfügen (Verwarnung, Verweis, Busse, befristetes Berufsausübungsverbot und dauerndes Berufsausübungsverbot);
  • entzieht die Bewilligung zur Berufsausübung, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder dahingefallen sind;
  • verfügt Massnahmen gegen Personen oder Unternehmen, die selbst oder durch ihre Mitarbeiter das Anwaltsmonopol verletzen oder sonst wie Bestimmungen des Anwaltsgesetzes (sGS 963.70) verletzen (insb. Art. 2 AnwG, Titelschutz);
  • führt das Anwaltsregister und das Register der Notare.

Der Präsident der Anwaltskammer prüft auf Verlangen, ob das von der Anwältin oder vom Anwalt in Rechnung gestellte Honorar der staatlichen Honorarordnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten (HonO sGS 963.75) entspricht.