Die 120 Mitglieder des Kantonsrates werden als Volksvertreterinnen und -vertreter der einzelnen Wahlkreise alle vier Jahre von den Stimmberechtigten gewählt.
Wahlkreise und Sitzverteilung
Der Kanton St.Gallen kennt acht Wahlkreise. Massgeblich für die Anzahl Parlamentssitze je Wahlkreis ist die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner: Bevölkerungsarme Wahlkreise entsenden dementsprechend weniger Ratsmitglieder als bevölkerungsreiche Wahlkreise. Vor jeder Wahl wird neu ermittelt, wie viele Sitze jedem Wahlkreis zustehen.
Wahlkreis | Anzahl Sitze |
---|---|
St.Gallen | 29 |
Wil | 18 |
Rheintal | 17 |
See-Gaster | 16 |
Toggenburg | 11 |
Rorschach | 10 |
Sarganserland | 10 |
Werdenberg | 9 |
Während die Zuteilung der Parlamentssitze gewährleistet, dass jeder Wahlkreis angemessen im Kantonsrat vertreten ist, sorgt das Wahlverfahren dafür, dass grosse und kleine Parteien im Parlament Einsitz nehmen können. Zur Anwendung kommt das Verhältniswahlrecht, auch Proporzverfahren genannt. Dieses ist zweistufig aufgebaut: In einem ersten Schritt wird ermittelt, wie viele der Sitze, die dem jeweiligen Wahlkreis zustehen, auf die einzelnen Parteien entfallen. In einem zweiten Schritt wird für jede Partei eine interne «Rangliste» der Kandidierenden erstellt; gewählt sind jene mit den höchsten Stimmenzahlen innerhalb ihrer Liste. So kommt es vor, dass gewählte Kandidierende einer kleinen Partei weniger Stimmen erhalten haben als nicht gewählte Kandidierende einer grossen Partei. Im Gegensatz zum Mehrheitswahlrecht oder Majorzverfahren, nach dem die Mitglieder der Regierung gewählt werden, stehen beim Proporzverfahren nicht die Personen im Vordergrund, sondern die Parteien und ihre politischen Ziele.
Zusätzlich verfeinert wird das Proporzverfahren dadurch, dass die Stimmberechtigten nicht nur unveränderte vorgedruckte Wahlzettel einwerfen dürfen. Sie haben vielmehr die Möglichkeit, diese zu verändern, indem sie Kandidierende streichen, andere zweimal auf den Wahlzettel setzen (kumulieren) oder gestrichene Kandidierende durch solche von Listen anderer Parteien ersetzen (panaschieren). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, aus den Listen der Parteien eine beliebige Mischung zusammenzustellen und diese auf den leeren Wahlzettel zu schreiben.
Die Amtsdauer des Kantonsrates beträgt vier Jahre. Im Gegensatz zu anderen Kantonen kennt St.Gallen keine Amtszeitbeschränkung. Es bleibt jedem Ratsmitglied überlassen, wie lange es im Kantonsrat mitwirken und wie oft es sich zur Wiederwahl stellen will.
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- Die Stimmenzahl der Parteien nach Wahlkreis und Gemeinden neues Fenster
- Die Wahlbeteiligung in absoluten Zahlen nach Wahlkreis und Gemeinden neues Fenster
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