Eine kurze Einführung in die Sprache der Kantonsrätinnen und Kantonsräte; die Spezialbegriffe von A bis Z.
Begriff | Erklärung |
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Abstimmung | In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der stimmenden Ratsmitglieder. Bei gewissen wichtigen Vorlagen sind wenigstens 61 Stimmen erforderlich (qualifiziertes Mehr). Abgestimmt wird mit der elektronischen Abstimmungsanlage. Ergebnis und Stimmverhalten sind der Öffentlichkeit zugänglich. |
Botschaft | Erläuterung der Regierung zum Entwurf eines Erlasses oder Beschlusses. |
Einfache Anfrage | Parlamentarischer Vorstoss, der eine Frage zur Staatstätigkeit stellt. Jedes Mitglied des Kantonsrates kann die Regierung mit einer Einfachen Anfrage veranlassen, eine in der Regel schriftliche, kurz gefasste Antwort zur aufgeworfenen Frage abzugeben. |
Eintreten | Die Beratung einer Vorlage wird mit dem Eintreten eröffnet. Ist das Eintreten bestritten, kommt es zu einer Abstimmung über das Eintreten. Beschliesst der Kantonsrat Nichteintreten, ist die Vorlage erledigt. Das Präsidium kann eine Eintretensdiskussion von sich aus vorsehen. Ist das Eintreten unbestritten, stellt die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident fest, dass der Kantonsrat auf die Vorlage eingetreten ist. Bei bestimmten Geschäften wie Budget, Verfassungsinitiativen oder Petitionen besteht eine gesetzliche Eintretenspflicht. |
Exekutive | Ausführende Gewalt, Regierung. |
Erlass | Mehrere Rechtssätze (Abstimmungen) bilden zusammen einen Erlass. Der typische Erlass des Kantonsrates ist das Gesetz. Erlasse sind zum Beispiel auch die Kantonsverfassung, das Geschäftsreglement des Kantonsrates oder Verordnungen der Regierung. |
Finanzreferendum | Volksrecht, das darauf abzielt, bestimmte Erlasse und Beschlüsse mit finanziellen Konsequenzen der Volksabstimmung zu unterstellen. Dem obligatorischen Finanzreferendum unterstehen > Erlasse und Beschlüsse des Kantonsrates, die entweder einmalige neue Ausgaben von mehr als 15 Mio. Franken zur Folge haben oder während wenigstens zehn Jahren regelmässige neue Ausgaben von mehr als 1,5 Mio. Franken jährlich verursachen. Spezialfälle gibt es bei den Staatsstrassen und beim öffentlichen Verkehr. Dem fakultativen Finanzreferendum unterstehen jene Erlasse und Beschlüsse, die entweder einmalige neue Ausgaben zwischen 3 und 15 Mio. Franken oder während mindestens zehn Jahren neue Ausgaben zwischen 300’000 und 1,5 Mio. Franken jährlich zur Folge haben. Zu einer Volksabstimmung kommt es in diesem Fall, wenn mindestens 4000 Stimmberechtigte das Referendum ergreifen. |
Fraktion | Für eine Fraktion sind wenigstens sieben Ratsmitglieder nötig. Ihre Bedeutung liegt namentlich in der Vorbereitung von Geschäften, die an Fraktionssitzungen vor Beginn einer Session besprochen werden. Ein Teil der Meinungsbildung spielt sich somit auf der Ebene der Fraktion ab. Ausserdem erhalten die Fraktionen, ihrer Stärke entsprechend, Sitze in den parlamentarischen Kommissionen. |
Geschäft | Geschäfte sind die Beratungsunterlagen des Kantonsrates. Als Geschäft wird eine Botschaft, ein Bericht oder ein parlamentarischer Vorstoss (Standesbegehren, Motion, Postulat, Interpellation) bezeichnet, über die der Kantonsrat an einer Session befindet. Die hängigen Geschäfte werden im Geschäftsverzeichnis geführt. |
Geschäftsverzeichnis | Das Geschäftsverzeichnis enthält nach der Klassifikationsnummer sortiert alle vor dem Kantonsrat hängigen Geschäfte und wird auf jede Session hin aktualisiert. Nicht behandlungsreife Geschäfte werden mit einem Stern (*) gekennzeichnet. |
Gesetz | Gesetze sind Erlasse, die in allgemeiner Form Rechte und Pflichten von Privaten sowie von Kanton, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften festlegen. Gesetze ordnen auch die Grundzüge von Organisation und Verfahren der genannten Körperschaften. |
Gesetzesinitiative | Initiative. |
Initiative | Volksbegehren auf Gesamtrevision oder Änderung der Kantonsverfassung und auf Schaffung, Änderung oder Aufhebung von Gesetzen. Für eine Verfassungsinitiative sind 8000 Unterschriften von Stimmberechtigten nötig, 6000 für eine Gesetzesinitiative. 4000 Stimmberechtigte können mit einer Einheitsinitiative in Form der allgemeinen Anregung dem Kantonsrat einen Rechtsetzungsauftrag erteilen. |
Interpellation | Parlamentarischer Vorstoss. Die Interpellation enthält Fragen über die Staatstätigkeit und wird von der Regierung in der Regel schriftlich beantwortet. |
Judikative | Rechtsprechende Gewalt, Gerichte. |
Kantonsverfassung | Grundgesetz des Kantons. Die Kantonsverfassung bildet die Grundlage für die Gesetze und Verordnungen. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger, die Grundzüge der Staatsorganisation sowie die wesentlichen Ziele und Aufgaben von Kanton und Gemeinden. |
Kommissionen | Zur Vorbereitung bestimmter, wiederkehrender Vorlagen bestellt der Kantonsrat die ständigen Kommissionen. Nichtständige (auch: vorberatende) Kommissionen bereiten weitere Vorlagen vor. Normalerweise vertritt die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident die Vorlage vor dem Rat. Die ständigen Kommissionen, mit Ausnahme der Redaktionskommission, nehmen für den Kantonsrat auch Aufsichtsfunktionen wahr. |
Legislative | Gesetzgebende Gewalt, Kantonsrat. |
Generalsekretär/in des Kantonsrates | Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär des Kantonsrates führt die Parlamentsdienste. Sie oder er ist dem Präsidium unterstellt und ist dessen Geschäftsführer. Sie oder er steht dem Kantonsrat und dem Präsidium unmittelbar zur Verfügung und steht der Kantonsratspräsidentin oder dem Kantonsratspräsidenten in der Amtsführung zur Seite. Sie oder er führt die Verfahren nach dem Öffentlichkeitsgesetz, die den Kantonsrat und seine Organe betreffen. |
Lesung | Beratung einer Vorlage. Erlasse und Beschlüsse, die dem Referendum unterliegen, berät der Kantonsrat, allenfalls auch die vorberatende Kommission in zwei Lesungen. Dadurch besteht die Möglichkeit, eine bessere Qualität des Ergebnisses zu erzielen. |
Motion | Parlamentarischer Vorstoss. Mit der Motion erhält die Regierung oder das Präsidium den Auftrag, innerhalb von drei Jahren den Entwurf einer Verfassungsrevision, eines Gesetzes oder eines Kantonsratsbeschlusses vorzulegen. Die Motion muss schriftlich eingereicht werden. In der Regel nimmt die Regierung zu den eingereichten Motionen auf die nächste Session hin durch schriftlichen Antrag Stellung. Tritt der Kantonsrat auf die Motion ein (Eintreten), erfolgt die Spezialdiskussion. Heisst der Kantonsrat anschliessend die Motion gut, gilt der Auftrag als erteilt. |
Nichteintreten | Der Rat lehnt es ab, sich mit einem Geschäft in der Sache (materiell) zu befassen. |
Petition | Eingabe an eine Behörde, also auch an den Kantonsrat. Das verfassungsmässige Petitionsrecht gewährleistet den Anspruch, Eingaben an Behörden zu machen, ohne dass daraus ein Nachteil erwachsen darf. Die Behörde ist verpflichtet, die Eingabe entgegenzunehmen und in angemessener Frist darauf zu antworten. |
Postulat | Parlamentarischer Vorstoss. Das Postulat enthält den Auftrag an die Regierung oder ans Präsidium, innerhalb von drei Jahren über eine Sache, die in die Zuständigkeit oder Aufsicht des Kantonsrates fällt, Bericht zu erstatten sowie allenfalls Antrag zu stellen. Es gilt das gleiche Verfahren wie bei der Motion. |
Präsidium | Es setzt sich zusammen aus der Ratspräsidentin oder dem Ratspräsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten, drei Stimmenzählerinnen oder -zählern und den Präsidentinnen oder Präsidenten der Fraktionen. Das Präsidium ist das Leitungsorgan des Kantonsrates und nimmt namentlich Aufgaben wahr, die sich auf den Ratsbetrieb beziehen. |
Referendum | Volksbegehren, das darauf abzielt, bestimmte Erlasse und Beschlüsse der Volksabstimmung zu unterstellen. Eine obligatorische Volksabstimmung findet statt über eine Gesamt- oder Teilrevision der Kantonsverfassung, über eine zwischenstaatliche Vereinbarung mit Verfassungsrang, über eine Initiative, wenn der Kantonsrat nicht dazu Stellung nimmt, sie ablehnt oder ihr einen Gegenvorschlag gegenüberstellt, ausserdem über Beschlüsse, die in den Bereich des obligatorischen Finanzreferendums fallen. 4000 Stimmberechtigte können durch das fakultative Referendum verlangen, dass eine Abstimmung stattfindet über Gesetze, über zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Gesetzesrang sowie über Beschlüsse, die dem fakultativen Finanzreferendum unterstehen. Dasselbe geschieht, wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder des Kantonsrates das Ratsreferendum ergreift. |
Session | Sitzungsperiode des Kantonsrates. Sessionen dauern höchstens drei Tage und finden in der Regel Anfang Juni, Mitte September, Anfang Dezember und Anfang März statt, bei Bedarf auch zu einem anderen Zeitpunkt. Die Sessionen beginnen jeweils am Montagnachmittag um 14.00 Uhr und dauert bis 18.00 Uhr, an den folgenden Tagen immer um 08.30 bis 17.00 Uhr. |
Spezialdiskussion | Hat der Kantonsrat sich mit der Behandlung einer Vorlage grundsätzlich einverstanden erklärt (Eintreten), berät er die Vorlage in der Sache. Das geschieht in der Spezialdiskussion, auch Detailberatung genannt. |
Staatssekretär/in | Leiterin oder Leiter der Staatskanzlei. Sie oder er wird auf Antrag der Regierung vom Kantonsrat alle vier Jahre gewählt. Sie oder er leitet den Geschäftsverkehr der Regierung und nimmt an den Sitzungen des Präsidiums (mit beratender Stimme) sowie des Kantonsrates teil. |
Standesbegehren | Parlamentarischer Vorstoss. Mit dem Standesbegehren wird der Kantonsrat eingeladen, eine Standesinitiative zu beschliessen. Es gilt das gleiche Verfahren wie bei der Motion. Hat der Kantonsrat das Standesbegehren gutgeheissen, reicht das Präsidium die Standesinitiative der Bundesversammlung ein. |
Tagesordnung | Liste der an einem Sitzungstag der Session zur Behandlung vorgsehenenen Geschäfte. |
Verfassungsinitiative | Initiative. |
Vollzugsbeginn | Zeitpunkt, ab dem ein rechtsgültiger Erlass angewendet wird. |
Vorlage | Geschäft. |
(parlamentarischer) Vorstoss | Antrags- und Fragerecht der Mitglieder des Kantonsrates, im Rahmen ihrer Tätigkeit ihren politischen Willen auszudrücken oder neue Verhandlungsgegenstände in die parlamentarische Diskussion einzubringen. Das Geschäftsreglement des Kantonsrates kennt fünf Arten: Standesbegehren, Motion, Postulat, Interpellation und Einfache Anfrage. Der Rat kann Standesbegehren, Motionen, Postulate und Interpellationen dringlich erklären; in diesem Fall wird der Vorstoss noch in der gleichen Session behandelt. |