Im Kanton St.Gallen in den Kantonsrat wählbar sind grundsätzlich alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Kanton St.Gallen wohnhaft sind.
Im Kanton St.Gallen in den Kantonsrat wählbar sind grundsätzlich alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Kanton St.Gallen wohnhaft sind.