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Im Kanton St.Gallen in den Kantonsrat wählbar sind grundsätzlich alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Kanton St.Gallen wohnhaft sind.

Altersverteilung im Kantonsrat 2024
Die Grafik zeigt die Altersverteilung im Kantonsrat zu Beginn der Amtsdauer 2024/2028.

Das älteste Mitglied des Kantonsrates zu Beginn der Amtsdauer hat den Jahrgang 1956, das jüngste Mitglied den Jahrgang 1999. 

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