Seit dem 23. Januar 1972 sind im Kanton St.Gallen sowohl Frauen wie auch Männer stimm- und wahlberechtigt.
Einführung des Frauenstimmrechts
Als die Schweiz am 7. Februar 1971 über die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts abstimmte, waren die St.Galler Männer noch mehrheitlich (53,6 Prozent) dagegen. So konnten die St.Galler Frauen zunächst nur auf nationaler Ebene abstimmen und wählen. Ein knappes Jahr später, am 23. Januar 1972, erhielten sie auch auf kantonaler und kommunaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht. Rund zwei Drittel der Stimmberechtigten hatten der Einführung zugestimmt.
Nur knapp zwei Monate später fanden die nächsten Wahlen in den damaligen Grossen Rat des Kantons St.Gallen statt. 11 Frauen schafften die Wahl in das 180-köpfige Parlament: sechs der CVP, vier der FDP und eine der SP.