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Mit seinen 120 Mitgliedern gehört der St.Galler Kantonsrat zu den grösseren Kantonsparlamenten der Schweiz. Eine klare Regelung der internen Organisation und der Verfahren ist deshalb wesentlich. Der Kantonsrat regelt Organisation und Verfahren in seinem Geschäftsreglement.

Die Organisationseinheiten des Kantonsrates

  • Der Kantonsrat ist das Parlament des Kantons St.Gallen, die gesetzgebende Gewalt oder Legislative.
  • Das Präsidium ist das Leitungsorgan des Kantonsrates; es plant die Ratstätigkeit und hat zahlreiche Führungsaufgaben.
  • Die ständigen Kommissionen beaufsichtigen Regierung, Verwaltung, Gerichte und kantonale Anstalten.
  • Die vorberatenden Kommissionen beraten einzelne Kantonsratsgeschäfte vor.
  • Die Vertretungen fördern den Austausch zwischen den Parlamenten.
  • Die Fraktionen bereiten die Verhandlungen des Kantonsrates vor und sind wichtig für die Meinungsbildung.
  • Zu Sachthemen können sich die Kantonsratsmitglieder fraktionsübergreifend zu parlamentarischen Gruppen zusammenschliessen.
  • Die Parlamentsdienste sind die Stabsstelle des Kantonsrates und unterstützen ihn umfassend bei seiner Arbeit.

Im Kantonsrat vertretene Parteien und gebildete Fraktionen

Amtsdauer: 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2028 (Stand Sommersession 2024)

Partei Anzahl Sitze
SVP
41 Sitze
Die Mitte 27 Sitze
FDP 19 Sitze
SP 18 Sitze
GRÜNE 6 Sitze
GLP 6 Sitze
EVP 2 Sitze
EDU 1 Sitz
Fraktion Anzahl Sitze
SVP
42 Sitze
SP-GRÜNE-GLP 30 Sitze
Die Mitte-EVP 29 Sitze
FDP 19 Sitze

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9001 St.Gallen