Der St.Galler Kantonsrat ist ein Milizparlament. Seine Mitglieder gehen hauptberuflich einer Vielzahl von Tätigkeiten nach.
Pflicht zur Offenlegung
Gemäss Art. 31bis Abs. 1 Bst. a des Geschäftsreglementes des Kantonsrates sind die Mitglieder des Kantonsrates verpflichtet, bei Amtsantritt ihre berufliche Tätigkeit sowie ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin anzugeben. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit über die Personensuche im Ratsinformationssystem zur Verfügung.