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Kulturschaffende und -forschende können sich einmal pro Jahr um einen kantonalen Werkbeitrag im Wert von Fr. 20'000.- bewerben. Die Online-Ausschreibung läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 20. Februar.

Sparten

Bewerbungen sind in folgenden Sparten möglich:

  • Angewandte Kunst und Design
  • Bildende Kunst
  • Geschichte und Gedächtnis
  • Literatur
  • Musik
  • Theater und Tanz

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, welche Sparte am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Eine Mehrfachauswahl ist nicht möglich; jede Bewerbung wird nur von einer Fachjury beurteilt. Das gilt auch für spartenübergreifende Projekte.

Für Projekte aus den Bereichen Film und kulturelle Teilhabe gibt es andere, eigene Förderinstrumente. Mehr dazu unter Filmförderung und Kulturelle Teilhabe.

Definition und Kriterien

Mit den Werkbeiträgen fördert der Kanton St.Gallen künstlerisch oder historisch überzeugende, eigenständige und realisierbare Vorhaben. Diese können neu sein oder aus einem laufenden Arbeitsprozess stammen. Werkbeiträge werden an Kulturschaffende und -forschende mit Entwicklungspotenzial ausgerichtet, die konkrete Pläne oder Projekte für ihr weiteres Schaffen vorlegen. Die Kulturschaffenden müssen einen angemessenen Bezug zum Kanton St.Gallen vorweisen, sei es durch Wohnsitz (seit mindestens 12 Monaten) oder durch langjährige Verbundenheit (Lebensmittelpunkt während mindestens 12 Jahren).

Weitere Qualitätskriterien sind Relevanz, Echo, Eigenständigkeit und Professionalität. Eine individuell zusammengestellte Weiterbildung kommt ebenfalls für einen Werkbeitrag in Frage.

Die Bewerbung um einen kantonalen Werkbeitrag schliesst einen Aufenthalt in der Atelierwohnung des Kantons (in Rom oder Berlin) im gleichen Jahr aus.

Ausschreibung und benötigte Unterlagen

Bewerbungen sind ausschliesslich über ein Online-Formular möglich. Dort können Sie auch PDF-, Audio- oder Videodateien hochladen, abhängig von der gewählten Sparte.

Die Ausschreibung läuft vom 1. Januar bis zum 20. Februar 2024. Spätere Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Verfahren rund um die Werkbeiträge finden Sie im Förderleitfaden Kultur.

Fachjury 2024

Werkbeiträge 2024

Der Kanton St.Gallen vergibt in diesem Jahr 18 Werkbeiträge an Kulturschaffende. Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung sind bei der kantonalen Kulturförderung 87 Gesuche um einen Werkbeitrag eingegangen. 35 dieser Gesuche kamen aus der Bildenden Kunst, 23 aus der Musik, je elf aus den Sparten Literatur sowie Angewandte Kunst und Design, fünf aus Tanz und Theater sowie zwei Gesuche aus dem Bereich Geschichte und Gedächtnis.

Die Fachjurys der einzelnen Sparten haben 18 Vorhaben ausgewählt, die nun mit je 20'000 Franken unterstützt werden. Folgende Personen erhalten dieses Jahr einen Werkbeitrag:

Literatur
– Laura Vogt, *1989, Flawil

Tanz und Theater
–  Ann Katrin Cooper, *1979, Teufen (zuvor in St.Gallen wohnhaft)
–  Mara Natterer, *1989, Lichtensteig

Angewandte Kunst und Design
–  Selina Bernet, *1988, Zürich (in St.Gallen aufgewachsen)
–  Ivo Allgoewer, *2000, St.Gallen
–  Nicolas Bernklau, *1994, St.Gallen

Musik
  Milian Mori, *1993, St.Gallen
–  Riccarda Naef, *1990, St.Gallen
–  Femi Luna, *1999, St.Gallen
–  Carlo Rainolter, *1989, Balgach
–  Barblina Meierhans, *1981, Zürich (in Burgau bei Flawil aufgewachsen)
–  Stefan Baumann, *1974, Teufen (im Toggenburg aufgewachsen)

Bildende Kunst
  Kollektiv U5, St.Gallen
–  Anna Sorokovaya, *1980, St.Gallen
–  Tobias Bärtsch, *1993, Zürich (in Wangs aufgewachsen)
–  Karin Karinna Bühler, *1974, Trogen (zuvor in St.Gallen wohnhaft)
–  Fabienne Gantenbein, *1987, Grabs
–  Aramis Navarro, *1991, St.Gallen

Noch offene Fragen?

Roger Berhalter

Werkbeiträge und Atelierwohnung

Kulturförderung

Amt für Kultur

St. Leonhardstrasse 40
9001 St. Gallen