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Kulturschaffen braucht Öffentlichkeit. Deshalb gibt das Amt für Kultur mit Veranstaltungen wie der jährlich stattfindenden Kulturkonferenz oder mit Platzierungen von Kunstwerken in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen der Verwaltung Einblicke in seine Kulturförder-Tätigkeiten.

Kunst in der Verwaltung

Die Kunstsammlung des Kantons umfasst rund 6000 Werke und gibt eine repräsentative Vorstellung vom Kunstschaffen im Kanton von 1940 bis heute. Durch Ankäufe können Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zum Kanton St.Gallen unmittelbar gefördert werden. Platzierungen der Kunstwerke in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen der Verwaltung ermöglichen den Mitarbeitenden und der Bevölkerung im Alltag einen selbstverständlichen und anregenden Umgang mit Kunst.

Kulturförderung im Austausch

Damit die Kulturförderung lebendig und aktuell bleibt, pflegen wir den Austausch mit Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden auch mittels Veranstaltungen. Unter anderem lädt das Amt für Kultur jährlich zur Kulturkonferenz an wechselnden Orten ein und stellt kultur- und förderpolitische Themen zur Diskussion. 

Kunst an und in kantonalen Gebäuden

Kunst im Alltag und für die Allgemeinheit bietet auch die sogenannte Kunst am Bau. Bei Bauvorhaben des Kantons werden in der Regel Künstlerinnen und Künstler eingeladen, ortspezifische Werke zu entwickeln. Fachpersonen und Nutzerinnen entscheiden gemeinsam mit den Architekten, welche Vorschläge realisiert werden sollen. Die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets variiert von Situation zu Situation.

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Kulturförderung

Amt für Kultur

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen