Kulturschaffende können sich einmal pro Jahr um einen dreimonatigen Atelieraufenthalt in Rom oder Berlin bewerben. Die Online-Ausschreibung läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 20. Februar.
Verfügbarkeit im Zwei-Jahres-Rhythmus
Die Atelierwohnung des Kantons St.Gallen in Rom steht Kulturschaffenden aus den Kantonen St.Gallen und Graubünden durchgehend zur Verfügung. Zudem öffnet das Fürstentum Liechtenstein seine Atelierwohnung in Berlin alle zwei Jahre auch für St.Galler Kulturschaffende. So ergibt sich folgender Zwei-Jahres-Rhythmus:
In geraden Jahren (z.B. 2024) können sich St.Galler Kulturschaffende für zwei Aufenthalte in Rom bewerben. In ungeraden Jahren (z.B. 2025) sind Bewerbungen für drei Rom-Aufenthalte sowie für einen Aufenthalt in Berlin möglich. Ein Aufenthalt dauert jeweils drei Monate. Für diese Zeit erhalten die Kulturschaffenden Fr. 9'000.- zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten.
Die nächste Ausschreibung läuft vom 1. Januar bis zum 20. Februar 2025. Dann können sich Kulturschaffende für folgende Zeitfenster in Rom und Berlin bewerben:
- Dezember 2025 bis Februar 2026 in Rom
- April bis Juni 2026 in Berlin
- Juni bis August 2026 in Rom
- September bis November 2026 in Rom
Sparten
Bewerbungen sind in folgenden Sparten möglich:
- Angewandte Kunst und Design
- Bildende Kunst
- Film
- Geschichte und Gedächtnis
- Literatur
- Musik
- Tanz
- Theater
Definition und Kriterien
Mit den Atelieraufenthalten in Rom und Berlin fördert der Kanton St.Gallen Kulturschaffende gezielt und werkbezogen. Die unterstützten Projekte sollen:
- künstlerisch oder historisch überzeugen,
- eigenständig und realisierbar sein,
- einen Bezug zur Stadt Rom bzw. Berlin oder zum urbanen Raum allgemein aufweisen.
Weitere Beurteilungskriterien sind die Relevanz, das Echo und die Professionalität des Vorhabens. Die Bewerbung um einen Atelieraufenthalt in Rom oder Berlin schliesst einen kantonalen Werkbeitrag im gleichen Jahr aus.
Ausschreibung und benötigte Unterlagen
Bewerbungen sind ausschliesslich über ein Online-Formular möglich, das ab 1. Januar 2025 aufgeschaltet wird. Dort sind auch alle verfügbaren Zeitfenster ersichtlich.
Die nächste Ausschreibung läuft vom 1. Januar bis zum 20. Februar 2025. Spätere Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Weitere Informationen zum Verfahren rund um die Atelieraufenthalte finden Sie im Förderleitfaden Kultur.
Fachjury 2024
- Daniele Muscionico, Zürich, Kulturjournalistin
- Maria Nänny, Amt für Kultur / Kulturförderung (in Vertretung von Mireille Loher)
- Roger Berhalter, Amt für Kultur / Kulturförderung
Aufenthalte in Rom 2024
Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung konnten sich Kulturschaffende auf zwei dreimonatige Atelieraufenthalte in Rom bewerben. Zehn Bewerbungen sind bei der kantonalen Kulturförderung eingegangen. Die Fachjury hat aus diesen Gesuchen folgende zwei ausgewählt:
Jonathan Steiger, *1997, St.Gallen: Der bildende Künstler wird von Dezember 2024 bis Februar 2025 in Rom sein und erforschen, wie sich durch das Verschieben von Massstäben Nischen für ökologische Vielfalt öffnen.
Bill Bühler, *1996, Liebefeld (in Flawil und St.Gallen aufgewachsen): Der Musiker wird von März bis Mai 2025 in Rom sein und dort mit einheimischen Musikerinnen und Musikern für ein neues Album zusammenspannen.
Beide Künstler erhalten zusätzlich zu ihrem Aufenthalt einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten von je Fr. 9'000.-.
Aufenthalte in Rom oder Berlin der letzten Jahre
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Roger Berhalter
Werkbeiträge und Atelierwohnung
Kulturförderung
Amt für Kultur
St. Leonhardstrasse 40
9001 St. Gallen