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Der Kanton St.Gallen verfügt über einen Fonds, der aus den Reingewinnen der Lotterien gespiesen und für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird. Die Kulturförderung koordiniert und prüft die Gesuche, den definitiven Entscheid fällt der Kantonsrat.

Förderbereiche

Unterstützt werden können Projekte aus folgenden Bereichen:

  • Kultur
  • Soziales
  • Bildung
  • Gesundheit
  • Natur
  • Umwelt
  • Entwicklungszusammenarbeit

Eingabetermine und Zuständigkeiten

Gesuche können zweimal jährlich bis spätestens 20. Februar bzw. 20. August eingereicht werden.

Die kantonale Kulturförderung ist als Koordinationsstelle für die Prüfung aller Lotteriefondsbeiträge zuständig und wird bei der Beurteilung von Projekten aus anderen Bereichen durch die jeweiligen kantonalen Fachstellen unterstützt. Die Regierung berät über die Lotteriefondsbeiträge im Mai bzw. Oktober. Über die definitive Beitragsvergabe entscheidet der Kantonsrat im Juni bzw. November.

Weitere Informationen und Richtlinien

Förderbereich Kultur

Förderbereiche Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit

Noch offene Fragen?

Sandra Cubranovic

Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Kulturförderung

Amt für Kultur

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen

Sarah Mehrmann

Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Kulturförderung

Amt für Kultur

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen