Projektbeiträge unterstützen kulturelle Vorhaben in den Bereichen Kulturschaffen, Kulturpflege und kulturelle Teilhabe mit einem einmaligen finanziellen Beitrag.
Sparten
Gefördert werden Projekte aus den Sparten:
- bildende Kunst
- angewandte Kunst und Design
- Geschichte und Gedächtnis
- Literatur
- Musik
- Theater und Tanz
Für die Sparten Film, kulturelle Teilhabe und Kulturerbe gibt es eigene Förderinstrumente: mehr dazu auf den Seiten Filmförderung, Kulturelle Teilhabe und Kulturerbe.
Gesuche eingeben
- Ist Ihr Vorhaben öffentlich und nicht hauptsächlich kommerziell?
- Berücksichtigt Ihr Finanzierungskonzept weitere Geldgeber?
- Besteht ein angemessener Bezug zum Kanton?
- Erfüllt Ihr Projekt unsere Qualitätskriterien?
Viermal Ja? Dann erfüllen Sie bereits wichtige Bedingungen für eine Förderung.
Eingabetermine und Zuständigkeiten
Die Fristen und Zuständigkeiten für Ihr Gesuch unterscheiden sich je nach Beitragshöhe:
Eingabe: laufend, mindestens acht Wochen vor Realisierung des Projekts
Entscheid: innert acht Wochen
Zuständigkeit/Ansprechpartner: regionale Kulturförderung; Kulturförderung des Amtes für Kultur für Gesuchstellende aus Gemeinden, die keiner regionalen Förderorganisation angehören.
Eingabe: zweimal jährlich, spätestens bis 20. Februar bzw. 20. August
Entscheid: Juni bzw. November im Kantonsrat
Zuständigkeit/Ansprechpartner: Kulturförderung des Amtes für Kultur
Im Sommer 2019 führte das Amt für Kultur für die Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen eine neue Online-Lösung ein. Dies erfolgte zusammen mit den regionalen Förderorganisationen Kultur Toggenburg, Thurkultur, KulturZürichseeLinth, Rheintaler Kulturstiftung und Südkultur, sowie den Fachstellen für Kultur der Städte Rapperswil-Jona und Wil. Seit Anfang 2022 beteiligt sich auch die Kulturförderung der Stadt St.Gallen und der Kulturstiftung des Kantons Thurgau an dieser Plattform. Somit sind aktuell zehn Kulturförderstellen daran angeschlossen. Ist ein Gesuch einmal erfasst, kann es mit einem Klick an die ausgewählten Kulturförderstellen eingereicht werden. Dadurch ist es möglich in einem Schritt kommunale, regionale und kantonale Kulturförderbeiträge zu beantragen. Die Gesuche, und nach Abschluss der Projekte auch die Abrechnungen, werden allen beteiligten Förderorganisationen zugestellt. Der Entscheid über die Förderbeiträge erfolgt separat.
Benötigte Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Gesuchs benötigen wir von Ihnen:
- vollständig ausgefülltes Gesuchsformular (siehe Link unten)
- Projektbeschrieb
- Details zu Budget und Finanzierung
- ggf. Ansichts- oder Hörmaterial
Bitte beachten Sie den Förderleitfaden Kultur.
Noch offene Fragen?
Sarah Mehrmann
Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Kulturförderung
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen
Sandra Cubranovic
Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Kulturförderung
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen