Die kantonale Kulturförderung unterstützt Institutionen, Kulturschaffende, Kulturvermittlerinnen und -vermittler, die mit ihrer Arbeit neue Zugänge zu Kultur eröffnen und kulturelle Teilhabe ermöglichen.
Förderbereiche
... für Vermittlungsprojekte von Kulturschaffenden oder Fachpersonen aus der Kulturvermittlung
Förderschwerpunkte:
- Austausch mit Kulturschaffenden
- Auseinandersetzung mit künstlerischen Arbeitsprozessen und Werken
... für Investitionen in die Infrastruktur und Initiativen, die das bestehende Grundangebot erweitern
Förderschwerpunkte:
- innovative Vermittlungsansätze
- neue Zielgruppen
... zur Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung von Vermittlungsprojekten
Förderschwerpunkte:
- Weiterentwicklung von bestehenden und Aufbau von neuen Angeboten in Institutionen
- Mentoring für Kulturschaffende und Fachpersonen aus der Kulturvermittlung
Form der Förderung:
- Beitrag an die Honorarkosten
Gesuch eingeben
Voraussetzungen
Informationen zu Voraussetzungen sowie zu Förderkriterien und Verfahren finden Sie im Förderleitfaden Kultur.
Eingabetermine und Zuständigkeiten
Sie können Ihr Gesuch laufend eingeben, bitte aber mindestens acht Wochen vor Realisierung des Projekts (Datum des Poststempels). Der Entscheid erfolgt in der Regel innert acht Wochen.
Die Zuständigkeiten sind gleich wie bei einem Gesuch um einen Projektbeitrag.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
- Projektbeschrieb
- Details zu Budget und Finanzierung
- ggf. Ansichts- oder Hörmaterial
- Projektbeschrieb mit Angaben zu Arbeitsweise, Bedarf und Zielsetzung
- Angaben zu Projektbeteiligten und Mentor*in
- Offerte und Finanzierungsplan
Noch offene Fragen?
Rona Diem
Kulturbeiträge Kulturelle Teilhabe
Kulturförderung
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen