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Zahlreiche Kulturinstitutionen im Kanton St.Gallen sichern mit ihrem Angebot die kulturelle Vielfalt in den Städten und Regionen. Ihre Arbeit kann mit einem jährlichen Betriebsbeitrag gefördert werden.

Geförderte Institutionen

Aktuell unterstützen wir rund 110 kulturell ausgerichtete Institutionen und Vereine mit wiederkehrenden Beiträgen an die Betriebskosten. Eine Auflistung der Institutionen und Organisationen mit einem Jahresbeitrag von über 10'000 Franken finden Sie in dieser Zusammenstellung.

Gesuche eingeben

Voraussetzungen

Betriebsbeiträge erhalten nur Institutionen und Organisationen mit einem regelmässigen Jahresprogramm und einer Jahresrechnung. Der Förderleitfaden Kultur informiert Sie im Detail über unsere Anforderungen und Beurteilungskriterien.

Eingabetermine und Zuständigkeiten

Gesuche für Beiträge unter 10'000 Franken können bis zum 20. März für das gleiche Jahr gestellt werden. Zuständig ist die Kulturförderung des Amtes für Kultur oder die entsprechende regionale Förderorganisation. Der Bescheid folgt spätestens Ende Juni.

Neue Gesuche für Beiträge ab 10'000 Franken können bis zum 30. März für das darauffolgende Jahr bei der Kulturförderung des Amtes für Kultur eingereicht werden. 

 

Gesuchsformular

Das Gesuchsformular können Sie bei der Kulturförderung des Amtes für Kultur anfordern.

Noch offene Fragen?

Sarah Mehrmann

Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Kulturförderung

Amt für Kultur

St.Leonhard-Strasse 40

Sandra Cubranovic

Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds

Kulturförderung

Amt für Kultur

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen