Zahlreiche Kulturinstitutionen im Kanton St.Gallen sichern mit ihrem Angebot die kulturelle Vielfalt in den Städten und Regionen. Ihre Arbeit kann mit einem jährlichen Betriebsbeitrag gefördert werden.
Geförderte Institutionen
Aktuell unterstützen wir rund 110 kulturell ausgerichtete Institutionen und Vereine mit wiederkehrenden Beiträgen an die Betriebskosten. Eine Auflistung der Institutionen und Organisationen mit einem Jahresbeitrag von über 10'000 Franken finden Sie in dieser Zusammenstellung.
Gesuche eingeben
Voraussetzungen
Betriebsbeiträge erhalten nur Institutionen und Organisationen mit einem regelmässigen Jahresprogramm und einer Jahresrechnung. Der Förderleitfaden Kultur informiert Sie im Detail über unsere Anforderungen und Beurteilungskriterien.
Eingabetermine und Zuständigkeiten
Gesuche für Beiträge unter 10'000 Franken können bis zum 20. März für das gleiche Jahr gestellt werden. Zuständig ist die Kulturförderung des Amtes für Kultur oder die entsprechende regionale Förderorganisation. Der Bescheid folgt spätestens Ende Juni.
Neue Gesuche für Beiträge ab 10'000 Franken können bis zum 30. März für das darauffolgende Jahr bei der Kulturförderung des Amtes für Kultur eingereicht werden.
Gesuchsformular
Das Gesuchsformular können Sie bei der Kulturförderung des Amtes für Kultur anfordern.
Noch offene Fragen?
Sarah Mehrmann
Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Sandra Cubranovic
Kulturelle Teilhabe, Kulturbeiträge und Lotteriefonds
Kulturförderung
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen