Für Anbieter von Piercings, Tätowierungen, Permanent-Make-up und ähnlichen Praktiken gelten verschiedene rechtliche Vorschriften. Ausserdem sind sie verpflichtet, sich beim AVSV anzumelden.
Personen, die Piercings, Tätowierungen und Permanent-Make-up und ähnlichen Praktiken anbieten, müssen sich bei uns anmelden.
Sie müssen ausserdem
- sicherstellen, dass die verwendeten Piercings, Tätowierfarben und Farben für Permanent-Makeup die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- sicherstellen, dass die verwendeten Apparate und Instrumente steril sind, zumindest die Teile davon, welche in die Haut eindringen.
- Vorkehrungen treffen, damit keine Infektionen übertragen werden können.
Leitfaden Selbstkontrolle
Gesetzliche Grundlagen
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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025