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Beim Duschwasser heisst Gesundheitsschutz vor allem Legionellen-Prävention. Was Betreiber von öffentlichen Duschanlagen dafür tun müssen, erfahren Sie hier.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die zu schweren bis tödlichen Erkrankungen führen können. Besonders gefährdet sind Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Eine der möglichen Ansteckungsquellen ist verunreinigtes Duschwasser. Die Legionellen gelangen beim Duschen über feine Wassertröpfchen (Aerosole) bis in tiefe Lungenbereiche.

Die Krankheitsbilder reichen von einer grippeähnlichen Erkrankung (Pontiac-Fieber) bis zur sogenannten Legionärskrankheit, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann.

Ausführliche Informationen zu Legionellen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Risikofaktoren für die Vermehrung von Legionellen

  • Wassertemperaturen von 25° bis 45°C
    Legionellen können aber bis ca. 65°C überleben, abhängig von Dauer der Temperatureinwirkung und pH-Wert

  • Stehendes Wasser (Stagnation)

  • ungeeignete Leitungs- und Installationsmaterialien

Private oder öffentliche Duschen?

Wasser in öffentlich zugänglichen Duschanlagen und Bädern gilt als «Gebrauchsgegenstand». Die Anforderungen daran sind schweizweit einheitlich in der Lebensmittelgesetzgebung geregelt.

Dazu gehört zum Beispiel das Duschwasser in öffentlichen Bädern, Spa-Landschaften, Spitälern, Pflegeheimen und Hotels.

Für private Duschen gilt das Lebensmittelgesetz nicht.

Aufgaben und Pflichten von Betreibern öffentlicher Duschanlagen

Betreiber von öffentlichen Duschanlagen im Kanton St.Gallen müssen unter anderem:

  • eine verantwortliche Person für die Einhaltung des Lebensmittelrechts bezeichnen

  • die Wasseraufbereitungs- und Duschanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik einrichten und betreiben (insbesondere SIA-Norm 385/1:2011 und «Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen», Ergänzung E4 der Richtlinie W3 des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches SVGW, Ausgabe März 2021); dazu gehört insbesondere die Einhaltung der notwendigen Wassertemperaturen und die Vermeidung von stehendem Wasser (Stagnation) speziell im kritischen Temperaturbereich; siehe auch Legionellen und Legionellose BAG-/BLV-Empfehlungen

  • die Anlagen durch entsprechend ausgebildete Personen regelmässig überwachen und unterhalten lassen

  • wenn, dann ausschliesslich zugelassene und anerkannte Desinfektionsmittel für Trinkwasser verwenden

  • im Rahmen der Selbstkontrolle dafür sorgen, dass die Duschwasserqualität jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Selbstkontrolle dokumentieren (z.B. Aufzeichnungen über Spülmassnahmen oder Temperaturmessungen)

  • regelmässig Probenahmen und Analysen des Duschwassers zum Nachweis der einwandfreien Duschwasserqualität durchführen

  • bei gesundheitsgefährdendem Duschwasser (massive Legionellen-Kontamination) unverzüglich das AVSV informieren.

Das AVSV hat ein Info-Blatt zur «Selbstkontrolle Legionellen» erstellt, welches die Anforderungen an ein Selbstkontrollkonzept für öffentliche Duschanlagen zusammenfasst. 

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


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- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
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- Allerheiligen, 1. November 2024
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- Berchtoldstag, 2. Januar 2025