Kosmetikprodukte kommen direkt mit unserem Körper in Berührung. Deswegen müssen diese Produkte gesetzliche Vorschriften erfüllen.
Kosmetikprodukte kommen mit dem menschlichen Körper in Berührung; insbesondere mit der Haut, den Haaren, den Zähnen und den Schleimhäuten. Sie dienen dazu, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten.
Anforderungen an Kosmetika
Kosmetische Mittel sind unter Einhaltung der Guten Herstellpraxis herzustellen und zu behandeln. Vor dem ersten Inverkehrbringen muss eine Produktinformationsdatei vorliegen. Diese enthält unter anderem einen Sicherheitsbericht mit einer Sicherheitsbewertung des Produktes.
Handwerklich hergestellte Produkte
Werden Produkte handwerklich hergestellt und nur lokal und in kleinem Rahmen vertrieben, gelten für sie vereinfachte Anforderungen an die Sicherheitsbewertung und Produktinformationsdatei sowie an die Selbstkontrolle.
Ausgenommen davon sind
- Mittel für Kinder unter 3 Jahren
- Mittel, die in der Nähe der Augen oder auf den Schleimhäuten angewendet werden
Der Verkauf über das Internet gilt nicht mehr als lokaler Vertrieb.
Gesetzliche Grundlagen und Export
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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025