Schmuck und Accessoires kommen oft direkt mit dem Körper in Berührung. Deswegen müssen diese Produkte gesetzliche Vorschriften erfüllen.
Für Schmuck und Accessoires die mit Haut, Haaren oder Schleimhäuten in Berührung kommen, gibt es gesetzliche Vorschriften.
Werden solche Produkte importiert, hat der Importeur die Pflicht zur Selbstkontrolle. Er muss sicherstellen, dass die Produkte die gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz erfüllen.
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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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