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Das Amt für Soziales ist die Zentrale Behörde des Kantons St.Gallen zur Umsetzung der Aufgaben der Haager Übereinkommen im Kindes- und Erwachsenenschutz (HKsÜ und HEsÜ).

Aufgaben der Zentralen Behörde

Im Wesentlichen unterstützt die Zentrale Behörde des Kantons St.Gallen die mit dem internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz unmittelbar befassten Gerichte und Behörden im grenzüberschreitenden Verkehr mit Behörden im Ausland. In der Regel wird der direkte Austausch zwischen den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und Gerichten in der Schweiz mit den ausländischen Partnerbehörden angestrebt. 

Für die Haager Übereinkommen besteht ein Verbindungsrichternetzwerk. Die Gerichte können von den Diensten des Haager Richternetzwerks profitieren, um generelle rechtliche Auskünfte (z.B. zur Sorgerechtslage oder zur Vollziehbarkeit einer Massnahme in einem anderen Vertragsstaat) zu erhalten. Einzelfallanfragen der KESB sind möglich, soweit die KESB im Rahmen ihrer richterlichen Befugnisse tätig sind. 

Die Zuständigkeiten und Rollen der Zentralen Behörde des Bundes und der Kantone sind im folgendem Merkblatt beschrieben.

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Raphael Wälter

Stab

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen