Selbstbestimmung und Teilhabe sind wichtig.
Menschen mit Behinderung sollen mehr mitbestimmen.
Und sie sollen besser teilnehmen
am Leben der Gesellschaft.
Es braucht deshalb Projekte für Menschen mit Behinderung.
Der Kanton St.Gallen will solche Projekte unterstützen.
Dazu hat der Kanton den Förder·kredit geschaffen.
Der Kantons·rat bewilligt jedes Jahr Geld für den Förder·kredit.
Mit diesem Geld unterstützt der Kanton
Projekte für Menschen mit Behinderung.
Klicken Sie auf einen von diesen Links.
Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.
Der Förder·kredit ist Geld.
Der Kanton St.Gallen unterstützt mit dem Geld aus dem Förder·kredit
Projekte von Menschen mit Behinderung.
Viele Menschen mit Behinderung sind in einer Einrichtung
oder in einer Organisation aktiv.
Sie bestimmen mit.
Und sie setzen sich für ihre Anliegen ein.
Zum Beispiel in einem Bewohner·rat.
Oder in einer Selbstvertreter·gruppe.
Menschen mit Behinderung sollen auch an anderen Orten aktiv sein.
Sie sollen Projekte für sich machen.
Und Projekte für andere Menschen mit Behinderung.
Solche Projekte kosten Geld.
Es ist schwierig,
Geld für die Projekte zu finden.
Der Kanton St.Gallen will mehr Projekte möglich machen.
Deshalb unterstützt er solche Projekte mit dem Förder·kredit.
Der Kanton St.Gallen unterstützt ein Projekt,
- wenn das Projekt eine bestimmte Zeit dauert.
Das Projekt ist kein Angebot, das es immer gibt. - wenn das Projekt vielen Menschen mit Behinderung
im Kanton St.Gallen nützt. - wenn Menschen mit Behinderung aktiv beim Projekt mitarbeiten.
- wenn das Projekt Menschen mit Behinderung lange nützt.
Auch nach dem Ende vom Projekt.
Auch das Ziel vom Projekt ist wichtig.
Das Projekt muss 1 Ziel von diesen Zielen erfüllen:
- Das Projekt fördert die Selbstbestimmung
von Menschen mit Behinderung. - Das Projekt fördert die Eigen·verantwortung.
Damit Menschen mit Behinderung mehr Verantwortung
für sich selbst und für ihr Leben übernehmen. - Das Projekt verbessert den Zugang zu Grund·angeboten.
Zum Beispiel zu Weiterbildung.
Oder zum öffentlichen Verkehr wie zum Beispiel Zug und Bus. - Das Projekt fördert die Teilhabe.
Damit Menschen mit Behinderung besser
am Leben der Gesellschaft teilnehmen können. - Das Projekt stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Oder das Projekt macht auf die Rechte aufmerksam.
Der Kanton St.Gallen unterstützt nicht alle Projekte.
Für diese Projekte gibt es kein Geld vom Kanton:
- Das Projekt erhält Geld von einer anderen Abteilung vom Kanton.
- Das Projekt nützt nur 1 Person oder nur ganz wenigen Personen.
- Das Projekt geht immer weiter.
- Die Organisatoren wollen mit dem Projekt Geld verdienen.
- Bau·projekte bekommen kein Geld.
Zum Beispiel der Bau von einer Rampe für Rollstuhl·fahrer.
Der Kanton St.Gallen unterstützt ein Projekt maximal 2 Jahre.
Findet das Projekt mehrmals statt?
Dann unterstützt der Kanton das Projekt zweimal.
Sie müssen ein Gesuch für den Förder·kredit einreichen.
Wer kann ein Gesuch einreichen?
Alle erwachsenen Menschen mit Behinderung
können ein Gesuch einreichen.
Sie müssen aber im Kanton St.Gallen wohnen.
Ein Gesuch einreichen kann:
- 1 Person mit Behinderung
- eine Gruppe von Menschen mit Behinderung
Zum Beispiel ein Bewohner·rat
oder eine Selbstvertreter·gruppe
Planen Sie ein Projekt?
Und Sie wollen wissen, ob Sie ein Gesuch einreichen können?
Dann rufen Sie uns an: 058 229 33 18.
Oder schreiben Sie uns ein E-Mail: info.diafso@sg.ch.
Sie müssen ein Formular für das Gesuch ausfüllen.
Klicken Sie auf diesen Link.
Sie müssen im Formular diese Fragen beantworten:
- Wie heisst das Projekt?
- Wie heissen Sie?
- Wo wohnen Sie?
- Haben Sie eine Kontakt·person?
- Wie können wir Sie oder Ihre Kontakt·person erreichen?
- Was ist das Ziel von Ihrem Projekt?
- Für wen ist das Projekt gut?
- Wie führen Sie das Projekt durch?
- Welche Person hat welche Aufgabe im Projekt?
- Wie viel Geld brauchen Sie für das Projekt?
- Wer soll das Projekt bezahlen?
- Das Projekt ist zu Ende.
Wie messen Sie, ob das Projekt gut war?
Sie können das Gesuch immer einreichen.
Das ist wichtig:
Füllen Sie das Formular so bald wie möglich aus.
Und schicken Sie uns das Formular bis spätestens
8 Wochen vor dem Start vom Projekt.
Ist das Projekt vorbei?
Dann können Sie kein Gesuch mehr einreichen.
Der Kanton St.Gallen bezahlt kein Geld für Projekte,
die zu Ende sind.
Der Kanton St.Gallen bezahlt nicht alle Kosten vom Projekt.
Sie müssen einen Teil von den Kosten selbst bezahlen.
Der Kanton bezahlt meistens 2 Drittel von den Kosten.
Sie müssen 1 Drittel selbst bezahlen.
Oder jemand anders oder eine Organisation muss 1 Drittel bezahlen.
Zum Beispiel eine Institution oder eine Stiftung.
Manchmal bezahlt der Kanton mehr als 2 Drittel.
Zum Beispiel wenn der Kanton denkt,
es ist ein besonders wichtiges Projekt.
Sie bekommen Geld vom Kanton St.Gallen für ein Projekt.
Dann müssen Sie diese 2 Dinge tun:
- Sie müssen das Logo vom Kanton bei Ihrem Projekt zeigen.
- Sie müssen einen Bericht für den Kanton schreiben,
wenn das Projekt vorbei ist.
Logo vom Kanton
Die Menschen sollen sehen,
dass der Kanton St.Gallen Ihr Projekt unterstützt.
Deshalb müssen Sie das Logo vom Kanton zeigen.
Zum Beispiel auf einem Flyer über Ihr Projekt.
Oder auf der Website von Ihrem Projekt.
Oder in der Einladung zu Ihrem Projekt.
Das Logo vom Kanton ist ein digitales Bild.
Es gibt verschiedene Versionen vom Logo.
Wählen Sie das Logo, das Sie brauchen.
Sie können die Logos unter diesem Link herunterladen.
Bericht für den Kanton
Das Projekt ist vorbei.
Dann müssen Sie einen Bericht über das Projekt schreiben.
Im Bericht schreiben Sie,
wie das Projekt war.
Sie müssen auch eine Abrechnung machen.
In der Abrechnung stehen alle Kosten.
Machen Sie keine Abrechnung?
Dann müssen Sie vielleicht Geld an den Kanton zurückzahlen.
Schicken Sie Bericht und Abrechnung an das Amt für Soziales.
Sie können das per Post oder per E-Mail tun.
Per Post an:
Amt für Soziales
Abteilung Behinderung
Spisergasse 41
9001 St.Gallen
Per E-Mail an: info.diafso@sg.ch
Noch offene Fragen?
Spisergasse 41
9001 St.Gallen