Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Der Kanton St.Gallen fördert die Gleichstellung
von Menschen mit Behinderung.
So will der Kanton die Gleichstellung fördern
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Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.
Der Kanton will Menschen mit Behinderung unterstützen.
Das Ziel vom Kanton ist:
Menschen mit Behinderung
- bestimmen so viel wie möglich selbst
- tun so viel wie möglich selbst
- gestalten das Leben so gut wie möglich selbst
- setzen sich selbst für ihre Interessen ein
- nehmen am gesellschaftlichen Leben teil.
Wollen Sie mehr wissen über die Förderung
von Menschen mit Behinderung?
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Selbst·bestimmt leben heisst:
Man kann öffentliche Grund·angebote nutzen.
Zum Beispiel in die Schule gehen.
Oder mit dem Bus und dem Zug fahren.
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden müssen deshalb
öffentliche Grund·angebote barriere·frei machen.
Sind die Angebote barriere·frei?
Dann können alle Menschen die Angebote nutzen.
Und niemand wird diskriminiert.
Wollen Sie mehr wissen über Teilhabe und Barriere·freiheit?
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Jede Person mit Behinderung soll
so selbständig wie möglich leben.
Und sie soll so gut wie möglich
selbst über ihr Leben bestimmen.
Damit das gelingt,
braucht es spezielle Angebote.
Zum Beispiel betreute Wohn·plätze.
Oder betreute Arbeits·plätze.
Der Kanton muss deshalb genug spezielle Angebote bieten.
Und er muss Menschen mit Behinderung schützen.
Wollen Sie mehr wissen
über die Angebote im Kanton
für Menschen mit Behinderung?
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Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
ist eine wichtige Aufgabe:
- für den Bund, die Kantone und die Gemeinden
- für die ganze Gesellschaft
- für Fach·stellen, Organisationen und Einrichtungen.
Eine gute Zusammen·arbeit ist wichtig.
Alle müssen deshalb gut zusammen·arbeiten.
Die Abteilung Behinderung hat die Aufgabe,
die Zusammen·arbeit zu organisieren.
Das verlangt das Gesetz.
Wirkungs·bericht Behinderten·politik
Der Wirkungs·bericht Behinderten·politik hilft dem Kanton.
Im Bericht steht,
wie die Lebens·situation für Menschen mit Behinderung im Kanton ist.
Und wie der Kanton die Lebens·situation verbessern kann.
So kann der Kanton die Behinderten·politik für die nächsten Jahre bestimmen.
Das Wichtigste bei der Behinderten·politik sind
die Bedürfnisse und Anliegen von Menschen mit Behinderung.
Das ist dem Kanton wichtig:
Möglichst viele Menschen sollen den Bericht lesen und verstehen.
Deshalb gibt es das Wichtigste aus dem Bericht
in Einfacher Sprache und in Leichter Sprache.
Das Amt für Soziales schreibt alle 5 Jahre einen Bericht.
Seit Mitte 2024 gibt es den zweiten Wirkungs·bericht .
Brauchen Sie eine Word-Version von den Dokumenten?
Dann melden Sie sich beim Amt für Soziales.
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Dann kommen Sie zum gewünschten Wirkungs·bericht 2024.
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Im Jahr 2018 hat das Amt für Soziales
den ersten Wirkungs·bericht geschrieben.
Der Bericht zeigt:
Die Behinderten·politik wirkt mehr oder weniger so,
wie der Kanton es geplant hat.
Der Kanton hat viele Ziele erreicht.
Trotzdem muss der Kanton noch mehr tun.
Hier finden Sie den Wirkungs·bericht 2018:
Die Firma socialdesign hat im Auftrag vom Amt für Soziales untersucht,
was seit dem ersten Wirkungs·bericht 2018 alles erreicht wurde.
Diese Art von Untersuchung heisst auch: Monitoring.
Monitoring bedeutet:
Man beobachtet, wie sich etwas entwickelt.
Die Firma socialdesign hat einen Bericht
über das Monitoring geschrieben.
Hier finden Sie den Monitoring·bericht
in Einfacher Sprache:
Am 25. April 2019 fand eine Tagung statt.
An der Tagung waren verschiedene Personen dabei:
- Fachpersonen
die mit Menschen mit Behinderung zusammen·arbeiten - Personen vom Kanton St.Gallen
- Menschen mit Behinderung
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben diskutiert,
was für Menschen mit Behinderung wichtig ist.
Und sie haben über Massnahmen diskutiert.
Mit den Massnahmen will der Kanton
die Lebens·situation von Menschen mit Behinderung verbessern.
Die Massnahmen sind aus einem Bericht vom Kanton.
Der Bericht heisst: Wirkungs·bericht Behinderten·politik.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben an der Tagung gesagt:
Die Behinderten·politik vom Kanton St.Gallen ist gut.
Verbände wie zum Beispiel INSOS und Betroffene fordern jetzt:
Der Kanton muss die Massnahmen bald und gut umsetzen.
An der Tagung haben verschiedene Fach·personen etwas gesagt.
Hier finden Sie verschiedene Texte dazu.
Die Texte sind nicht in Leichter Sprache.
Einleitung Tagung Wirkungs·bericht
Martin Klöti hat die Tagung eröffnet.
Martin Klöti war im Jahr 2019 Regierungs·rat vom Kanton St.Gallen.
Hier lesen Sie, was Martin Klöti gesagt hat.
Schwer·punkte Wirkungs·bericht
Christina Manser hat über den Wirkungs·bericht gesprochen.
Christina Manser ist die Leiterin vom Amt für Soziales.
Hier lesen Sie, was Christina Manser gesagt hat.
Förder·kredit für Menschen mit Behinderung
Es gibt einen Förder·kredit für Menschen mit Behinderung.
Mit dem Förder·kredit unterstützt der Kanton Projekte
von Menschen mit Behinderung.
Diese Projekte erhalten so Geld vom Kanton.
Hier lesen Sie mehr über den Förder·kredit.
Aktions·plan UN BRK – INSOS
Der Verband INSOS St.Gallen-Appenzell Innerrhoden hat
ein Projekt zur UN-Behinderten·rechts·konvention gemacht.
Die Abkürzung dafür ist: UN-BRK.
In der UN-BRK stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Hier lesen Sie mehr über das Projekt.
Finanzielle Möglich·keiten stärken – Pro Infirmis
Pro Infirmis St.Gallen-Appenzell hat informiert
über das Thema Wahl·freiheit Wohnen.
Hier lesen Sie,
was Pro Infirmis gesagt hat.
Kulturelle Teil·habe – Amt für Kultur
Es gibt ein Gesetz zur Förderung der Kultur.
Teil·habe an Kultur ist ein wichtiger Punkt im Gesetz.
Menschen mit Behinderung sollen teilnehmen können
an kulturellen Veranstaltungen.
Zum Beispiel ein Theater besuchen.
Oder eine Kunst·ausstellung besuchen.
Hier lesen Sie mehr über das Gesetz.
Und Sie lesen von guten Beispielen zur Förderung der Kultur.
Projekt Recovery WG – Pro Mente sana
Die Stiftung Pro Mente sana setzt sich ein
für psychisch beeinträchtigte Menschen.
Pro Mente sana hat das Projekt Recovery vorgestellt.
Recovery ist Englisch und bedeutet: Gesund werden.
Das Projekt zeigt:
Menschen mit einer schweren psychischen Krankheit
können oft gesund werden.
Hier lesen Sie mehr über das Projekt.
Video Jahn Graf
Im Video geht es um Jahn Graf.
Jahn Graf sitzt im Rollstuhl.
Er macht Videos für seinen YouTube-Kanal Jahns rollende Welt.
In seinen Videos spricht Jahn Graf
mit berühmten und interessanten Menschen.
Hier sehen Sie das Video über Jahn Graf.
Das Thema Behinderung ist auch für andere Abteilungen wichtig
Das Thema Behinderung ist auch für andere Abteilungen des Kantons wichtig.
Zum Beispiel:
- für das Bildungs·departement
- für die Abteilung Gesundheit
- für die Abteilung Alter
Alle Abteilungen müssen gut zusammen·arbeiten.
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Kinder und Jugendliche mit Behinderung
brauchen spezielle Bildungs·angebote.
Diese speziellen Bildungs·angebote
gehören zur Sonder·pädagogik.
Das Bildungs·departement hat die Verantwortung
für die Sonder·pädagogik.
Wollen Sie mehr wissen
über die Abteilung Sonder·pädagogik?
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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Es gibt ein Konzept für die Sonder·pädagogik im Kanton.
Wollen Sie mehr wissen über das Konzept?
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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Menschen mit einer psychischen Behinderung
brauchen gute Angebote
in besonders schwierigen Situationen.
Dafür will der Kanton sorgen.
Und die psychiatrischen Dienste.
Deshalb haben der Kanton und die psychiatrischen Dienste
einen Vertrag unterschrieben.
Im Vertrag steht zum Beispiel:
- wer welche Aufgaben hat
- wer für was die Verantwortung hat.
Beim Vertrag mitgearbeitet haben Fachpersonen
von der Kindes- und Erwachsenen·schutzbehörde KESB
und von Pro Infirmis.
Wollen Sie den Vertrag lesen?
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Der Vertrag ist nicht in Leichter Sprache.
Menschen mit Behinderung sollen auch nach der Pension
in einer Einrichtung leben können.
Die Einrichtungen machen deshalb Angebote
für ältere Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel eine spezielle Pflege.
Das ist wichtig zu wissen:
Sind öffentliche Grund·angebote barriere·frei?
Und andere Angebote auch?
Dann können auch ältere Menschen mit Behinderung
die Angebote gut nutzen.
Es braucht zum Beispiel mehr barriere·freie Wohnungen.
Noch offene Fragen?
Spisergasse 41
9001 St.Gallen