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Das Gesetz sagt:
Der Kanton St.Gallen muss eine Liste mit Betagten- und Pflegeheimen führen.
Das ist die kantonale Pflegeheim·liste.

Pflegeheim·liste

Will ein Betagten- und Pflegeheim auf der Liste stehen?
Dann kann das Heim einen Antrag stellen.
Das Amt für Soziales prüft den Antrag.
Am Ende entscheidet die Regierung vom Kanton St.Gallen,
ob das Heim auf die Liste kommt.
Die Regierung entscheidet auch über Anpassungen auf der Liste.

Kommt das Betagten- und Pflegeheim auf die Liste?
Dann erhält das Heim die Zulassung.
Die Zulassung ist wie eine Bewilligung.
Das Betagten- und Pflegeheim erhält damit den Auftrag,
Pflege·angebote für ältere Menschen anzubieten.

Die Zulassung ist wichtig für die Frage «Wer bezahlt die Pflege?».
Hat ein Heim eine Zulassung?
Dann bezahlen die Krankenkasse und der Kanton St.Gallen einen Teil von den Pflegekosten.

Hier finden Sie die kantonale Pflegeheim·liste.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link: kantonale Pflegeheim·liste.

Noch offene Fragen?

Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen