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Manche Menschen brauchen im Alter Unterstützung und Pflege.
Oft leben sie dann in einem Betagten- und Pflegeheim.

Im Kanton St.Gallen gibt es in allen Regionen
Betagten- und Pflegeheime.
Sie bieten verschiedene Angebote für ältere Menschen.
Und sie sind unterschiedlich organisiert.
Das bedeutet:
Die Heime haben eine andere Trägerschaft.
Die Trägerschaft hat die Verantwortung für das Heim.
Es gibt verschiedene Formen von Trägerschaften.
Zum Beispiel:

  • ein Verein
  • eine Stiftung
  • ein Betrieb

Verantwortung und Organisation

Das Gesetz sagt:
Die Gemeinden müssen für pflege·bedürftige Menschen sorgen.
Pflege·bedürftig bedeutet:
Jemand braucht Unterstützung und Pflege.
Die Gemeinden müssen also dafür sorgen,
dass es genug Plätze in Betagten- und Pflegeheimen gibt.

Öffentliche Trägerschaft

Eine Gemeinde kann diese Aufgabe erfüllen
zusammen mit anderen Gemeinden.
Oft schliessen sich Gemeinden dazu zusammen
zu einem Zweckverband.
Der Verband hat dann die Verantwortung
für das Betagten- und Pflegeheim.
Wir sagen dann: Das Heim hat eine öffentliche Trägerschaft.
Manchmal sagen wir auch:
Es ist ein öffentliches Betagten- und Pflegeheim.
Fast die Hälfte aller Betagten- und Pflegeheime im Kanton
hat eine öffentliche Trägerschaft.

Private Trägerschaft

Auch ein Verein, eine Stiftung oder ein Betrieb kann
ein Betagten- und Pflegeheim führen.
Wir sagen dann: Das Heim hat eine private Trägerschaft.
Oder: Es ist ein privates Betagten- und Pflegeheim.

Hier finden Sie eine Liste mit privaten Betagten- und Pflegeheimen
im Kanton.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link:
Liste private Betagten- und Pflegeheime

Leistungs·vereinbarung

Die Gemeinde kann eine private Trägerschaft beauftragen,
genug Heimplätze anzubieten.
Zum Beispiel einen Verein oder einen Betrieb.
Die Gemeinde macht dazu mit dem Verein oder Betrieb einen Vertrag.
Der Vertrag heisst: Leistungs·vereinbarung.

20 Prozent der Betagten- und Pflegeheime im Kanton
haben eine private Trägerschaft und eine Leistungs·vereinbarung.
Ein Drittel aller Heime sind private Heime ohne Leistungs·vereinbarung.

Private Betagten- und Pflegeheime ohne Leistungs·vereinbarung
brauchen eine Bewilligung vom Kanton.
Der Kanton hat auch die Aufsicht über diese Heime.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Aufsicht.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link: Aufsicht

Das Sozialhilfe·gesetz regelt,

  • wer für die Betagten- und Pflegeheime zuständig ist.
  • welche Bedingungen die Heime erfüllen müssen.

Hier finden Sie das Sozialhilfe·gesetz.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link: Sozialhilfe·gesetz
Das Gesetz ist nicht in Leichter Sprache.

Wer bezahlt die Pflege?

In der Schweiz werden die Kosten für die Pflege in der Regel aufgeteilt.
Es bezahlen:

  • die pflege·bedürftige Person,
  • die Krankenkasse
  • und der Kanton.

Im Kanton St.Gallen muss das Betagten- und Pflegeheim eine Zulassung haben.
Das bedeutet:
Der Kanton muss das Heim auf die kantonale Pflegeheim·liste aufnehmen.
Nur dann bezahlen die Krankenkasse und der Kanton
einen Teil der Pflegekosten.

Hier finden Sie die kantonale Pflegeheim·liste.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link: kantonale Pflegeheim·liste

Hier finden Sie mehr Informationen über die Zulassung.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link: Zulassung

Informationen

Pflege·bedürftige Menschen sollen sich wohlfühlen
im Betagten- und Pflegeheim.
Und sie sollen so gut wie möglich selbst über ihr Leben bestimmen.
Der Verband Curaviva hat eine Broschüre geschrieben.
In der Broschüre stehen Informationen zum Leben
in einem Betagten- und Pflegeheim.
Die Broschüre ist für Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Familien.

Hier finden Sie die Broschüre.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link:
Wohnen und Leben in einer Alters·institution
Die Broschüre ist nicht in Leichter Sprache.

Ombuds·stelle

Manchmal gibt es einen Konflikt zwischen Bewohnenden
und dem Betagten- und Pflegeheim.
Es gibt zum Beispiel Streit.
Oder die Meinungen zu etwas sind weit auseinander.
Dann hilft die Ombuds·stelle für Alter.
Die Ombuds·stelle vermittelt zwischen den Beteiligten.

Hier finden Sie die Website der Ombuds·stelle.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link: Ombuds·stelle
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.

Noch offene Fragen?

Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen