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Die privaten Betagten- und Pflegeheime im Kanton sind unterschiedlich organisiert.
Einige private Heime haben einen Vertrag mit einer Gemeinde.
Dieser Vertrag heisst: Leistungs·vereinbarung.
Die Gemeinde beauftragt das Heim damit,
genug Plätze für pflege·bedürftige Menschen anzubieten.
Pflege·bedürftig bedeutet: Jemand braucht Unterstützung und Pflege.
Die Gemeinde hat die Aufsicht über das Heim.

Andere private Betagten- und Pflegeheime haben keine Leistungs·vereinbarung
mit einer Gemeinde.
Dann hat der Kanton die Aufsicht über das Heim.
Es gibt die kantonale Pflegeheim·liste.
Die Liste zeigt,

  • ob ein Heim eine öffentliche oder private Trägerschaft hat.
  • ob ein Heim eine Leistungs·vereinbarung mit einer Gemeinde hat.

Klicken oder tippen Sie auf diesen Link: kantonale Pflegeheim·liste.

Wieso braucht es eine Aufsicht?

Pflege·bedürftige Menschen können nicht selbst für sich sorgen.
Sie brauchen Unterstützung und Pflege von anderen Personen.
Sie sind abhängig von den Pflege·personen.

Pflege·bedürftige Menschen brauchen besonderen Schutz.
Sie sollen sich im Betagten- und Pflegeheim wohlfühlen.
Und sie sollen so gut wie möglich selbst über ihr Leben bestimmen.
Es braucht deshalb eine Aufsicht.

Wie sichern wir den Schutz und das Wohl
von pflege·bedürftigen Menschen?

Alle Beteiligten müssen zusammen·arbeiten:

  • die Bewohnerinnen und Bewohner
  • die Leitung vom Betagten- und Pflegeheim
  • die Trägerschaft
    Die Trägerschaft hat die Verantwortung über das Heim.
    Zum Beispiel ein Verein oder eine Stiftung.
    Oder mehrere Gemeinden zusammen.
  • die Gemeinde oder der Kanton

Gleiches Verständnis von Aufsicht

Manchmal hat eine Gemeinde die Aufsicht.
Und manchmal der Kanton.
Wichtig ist:
Gemeinde und Kanton müssen die Aufsicht gleich verstehen.
Damit Gemeinden und der Kanton bei der Aufsicht gleich handeln.

Es gibt einen Leitfaden zur Aufsicht.
Im Leitfaden stehen nützliche Informationen zum Thema Aufsicht.
Der Leitfaden ist für Personen,
die zuständig sind für die Aufsicht.

Den Leitfaden geschrieben haben:

  • das Amt für Soziales
  • die VSGP
    VSGP ist die Abkürzung für:
    Vereinigung St.Galler Gemeinde·präsidenten
    und Gemeinde·präsidentinnen
  • Curaviva CVSG
    Das ist der Verband der St.Galler Betagten- und Pflegeheime.

Hier finden Sie den Leitfaden.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link:
Leitfaden «Aufsichts·handeln».

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Aufsicht.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link:
Folien Info·veranstaltung Aufsichts·handeln.

Der Leitfaden und die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Private Heime ohne Leistungs·vereinbarung

Das Gesetz regelt die Vorschriften für die Aufsicht
über private Betagten- und Pflegeheime ohne Leistungs·vereinbarung.
Das Gesetz heisst:
Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Aufsicht vom Kanton
und von den Gemeinden.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link:
Grundlagen zur staatlichen Aufsicht.
Der Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Noch offene Fragen?

Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen