Logo Kanton St.Gallen

Vielleicht kann eine ältere Person nach einer Operation
nicht direkt vom Spital nach Hause.
Sie muss auch nicht in Reha-Klinik, um sich zu erholen.
Dann bekommt die ältere Person vielleicht
eine Akut- und Übergangs·pflege.
Die Abkürzung dafür ist: AÜP.
Das Ziel der AÜP ist:
Die ältere Person kann danach wieder nach Hause.
Und sie braucht keine zusätzliche Pflege mehr.
Die ältere Person kann für die AÜP zum Beispiel
in ein Betagten- und Pflegeheim.

Das ist wichtig:

  • Die Ärztin oder der Arzt im Spital muss die AÜP anordnen.
  • Die Person muss die AÜP direkt nach dem Spital·aufenthalt bekommen.
  • Die AÜP dauert maximal 14 Tage.
    Man kann sie danach nicht verlängern.

 

Wer bietet AÜP an?

Alle Betagten- und Pflegeheime mit Zulassung können
im Kanton St.Gallen AÜP anbieten.

Wer bezahlt die AÜP?

Das Gesetz sagt:
Die Gemeinde bezahlt 55 Prozent von der AÜP.
Die Krankenkasse bezahlt den Rest von 45 Prozent.
Die betroffene Person bezahlt nichts für die AÜP.
Die betroffene Person muss aber die Betreuungs·kosten bezahlen.
Und sie muss die Pensions·kosten bezahlen.
Das sind die Kosten für Wohnen, Essen und andere Dinge im Heim.

Noch offene Fragen?

Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen